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6 | FREITAG 11 OKTOBER 2019 Amtsblatt der Stadt Herbolzheim Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Sportstätten Nord“ Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat am 25 07 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sportstätten Nord“ aufzustellen Das Plangebiet umfasst zwei der am westlichen Ortseingang der Stadt Herbolzheim liegenden Sporteinrichtungen den Fußballund den Schützenverein Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird südlich durch die Ortseinfahrt Rheinhausenstraße bzw L111 und östlich durch die Bundesstraße B3 begrenzt Westlich und nördlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Ziele und Zwecke der Planung Der Fußballverein FHV feiert in diesem Jahr das 100-jährige Jubiläum und möchte zu diesem Anlass auch die Erneuerung und Sanierung der beiden bestehenden Sportplätze in Angriff nehmen Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs der Stadt Herbolzheim wurden dem FHV zudem finanzielle Mittel für die Errichtung eines Beachvolleyballfeldes zugesagt Dieser soll ebenfalls auf dem Vereinsgelände realisiert werden wodurch eine weitere attraktive Sportnutzung am Standort hinzukäme Auch der Bogensportclub hat Ambitionen den bisherigen Vereinsbetrieb weiter auszubauen indem westlich des Schützenhauses weitere Schießbahnen errichtet werden Für das Gelände besteht kein Bebauungsplan der diese Nutzungen planungsrechtlich regelt Durch die Aufstellung des Bebauungsplans können die bestehenden Nutzungen gesichert und eine Weiterentwicklung des Standorts unter den Gesichtspunkten einer städtebaulich geordneten Entwicklung gewährleistet werden die auch eine attraktive Gestaltung des Ortseinganges der Stadt berücksichtigt Herbolzheim den 11 10 2019 Thomas Gedemer Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Oberfeld Süd“ Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat am 19 09 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Oberfeld Süd“ aufzustellen Das Plangebiet befindet sich an der nördlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Herbolzheim und schließt direkt an das bestehende Gewerbegebiet auf Ringsheimer Gemarkung an Im Westen verlaufen die Bahngleise der Rheintalbahn und im Süden und Osten befinden sich Flächen in landwirtschaftlicher Nutzung Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Oberfeld Süd“ möchte die Stadt Herbolzheim die Erweiterung der Fa Simona in Ringsheim unterstützen Das Unternehmen welches unterschiedliche thermoplastische Kunststoffprodukte herstellt grenzt unmittelbar an die nördliche Gemarkungsgrenze der Stadt Herbolzheim Aufgrund der beengten Platzverhältnisse lagert die Firma bereits heute Material auf Grundstücken der Stadt Herbolzheim Für die Lagerfläche liegt zwar eine Baugenehmigung vor eine planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan gibt es jedoch nicht Auch im FNP ist die genutzte Fläche heute noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt Wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung der Firma werden weitere Flächen zur Lagerung der Materialien benötigt Hierzu kommen zwei Grundstücke in direkter Nachbarschaft auf der Gemarkung Herbolzheim in Frage Flurstück Nr 9776 und 9780 Zur Realisierung dieser Lagerfläche sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans 4 FNP-Änderung erforderlich Die bestehende und genehmigte Lagerfläche soll ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden um auch hier Planungsrecht und damit Planungssicherheit herzustellen bisher nur Bestandsschutz Herbolzheim den 11 Oktober 2019 Thomas Gedemer Bürgermeister