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4 | DO 09 JANUAR 2020 | Mitteilungsblatt Meersburg Hagnau Stetten Daisendorf GVV GEMEINSAME NACHRICHTEN AMTLICHES GVV Der Fachbereich Finanzen informiert Durch die Doppik-Umstellung können die Forderungen z B Miete Kindergartengebühren Musikschulgebühren etc mit Fälligkeit zum 01 01 2020 erst ab 16 01 2020 abgebucht werden An-Abund Änderungsmeldungen können ebenfalls erst verzögert verarbeitet werden Bitte beachten Sie auch dass sämtliche Forderungen durch die Umstellung ein neues Buchungszeichen erhalten und ändern Sie Ihre Daueraufträge und Überweisungsvorlagen entsprechend ab Vielen Dank Besteuerung von Hundehaltungen für das Jahr 2020 Nach § 10 Abs 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Meersburg und der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinden Hagnau Daisendorf und Stetten besteht für jeden über drei Monate alten Hund der im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Meersburg gehalten wird Anzeigepflicht Hunde die während des Steuerjahres angeschafft werden müssen ebenfalls innerhalb eines Monats beim jeweiligen Bürgermeisteramt schriftlich angemeldet werden Alle Hunde müssen mit einer gültigen und gut sichtbar angebrachten Hundesteuermarke versehen sein Die Marken werden mit den Steuerbescheiden zugesandt Hundehalter die bis Anfang Februar keinen Hundesteuerbescheid für 2020 erhalten haben haben ihren Hund nicht angemeldet Es läge in diesem Fall eine Steuerhinterziehung vor die im Rahmen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung mit einem Bußgeld geahndet werden müsste Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats in dem die Hundehaltung beendet wird Eine zuviel bezahlte Steuer wird erstattet Die Hundesteuermarke ist dem Steueramt zurückzugeben Für Hundesteuermarken die verloren gehen oder beschädigt werden können Ersatzmarken beantragt werden Wir bitten die Hundehalter die Bestimmungen zu beachten Meersburg den 02 01 2020 Robert Scherer Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2020 Der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben Für all diejenigen Steuerschuldner deren Bemessungsgrundlagen Messbeträge sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem § 27 Abs 3 des Grundsteuergesetzes vom 7 August 1973 BGBL I S 965 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 veranlagten Höhe festgesetzt In diesen Fällen ist die Grundsteuer 2020 wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15 Februar 15 Mai 15 August und 15 November 2020 fällig Für Steuerpflichtige die von der Möglichkeit des § 28 Abs 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben Jahreszahler wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01 Juli 2020 fällig Die Umstellung auf Jahreszahlung ist nur auf Antrag möglich Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt Beachten Sie bitte auch dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat Derjenige der am 01 Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes ist bleibt auf jeden Fall bis zum 31 Dezember Steuerpflichtiger Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien Verkäufer und Käufer Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt durch Widerspruch beim Gemeindeverwaltungsverband Meersburg Marktplatz 1 88709 Meersburg angefochten werden Sollte sich die Anschrift oder bei Abbuchern die Bankverbindung geändert haben bzw ändern so bitten wir dies unter Angabe des Buchungszeichens baldmöglichst mitzuteilen Meersburg den 02 01 2020 Robert Scherer Verbandsvorsitzender