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6 | DO 09 JANUAR 2020 | Mitteilungsblatt Meersburg Hagnau Stetten Daisendorf GVV 53086 53217 53244 52137 23 12 54905 55382 54773 55650 55447 54502 55887 55545 55549 24 12 57702 56617 56515 56459 56714 56107 56739 57137 57923 Angaben ohne Gewähr Vielen Dank nochmals an alle Spender der Preise und an alle Käufer der Kalender fürs Mitmachen Die Preise können ab dem 07 01 2020 bis einschließlich 24 01 2020 abgeholt werden Montag bis Freitag vormittags zwischen 9 00 und 11 00 Uhr in der Jugendmusikschule Vorburggasse 19 88709 Meersburg DER LANDKREIS INFORMIERT Wohngeldreform Ab Januar mehr Wohnzuschuss für viele Haushalte mit geringem Einkommen In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise in vielen Regionen Baden-Württembergs deutlich gestiegen Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen Durch die nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1 Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise seit der letzten Reform die am 1 Januar 2016 in Kraft getreten ist ausgeglichen So wird ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt der bisher schon Wohngeld bekommen hat statt bisher 145 Euro ab kommendem Jahr rund 190 Euro monatlich erhalten Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren Nach einer Schätzung des Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg könnten etwa 20 000 zusätzliche Haushalte im Land einen Erstantrag auf Wohngeld stellen Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau eingeführt Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung Hierdurch wird es automatisch also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst Die Fortschreibung stellt sicher dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Wohnungsbau ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen Zuständig dafür sind im Bodenseekreis je nach Wohnort die Großen Kreisstädte Überlingen oder Friedrichshafen oder das Landratsamt In diesen Rathäusern oder dem Landratsamt gibt es auch die Antragsformulare Wer bereits Wohngeld erhält braucht keinen neuen Antrag zu stellen BEHÖRDLICHE MITTEILUNGEN B 31 neu Meersburg-Immenstaad Regierungspräsidium präsentiert Vorzugsvariante Zwölf Varianten standen zur Wahl eine ist es geworden Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 19 Dezember 2019 seine Vorzugsvariante der B 31 neu zwischen Meersburg und Immenstaad vorgestellt Die Variante B 1 siehe blaue Linie in der Anlage Die neue Trasse soll bestandsnah von Meersburg kommend südlich an Stetten vorbeiführen Anschließend schwenkt sie nach Norden in den Weingartenwald verläuft zwischen Reute und Kippenhausen nördlich an Immenstaad Siedlung vorbei und schließt am Bauende an die neue noch im Bau befindliche Ortsumgehung Friedrichshafen an „Aus dem Bündel an Varianten hat sich nun eine gute Lösung für den nördlichen Bodenseeraum herauskristallisiert Mit der Variante B 1 gelingt es viele Anwohnerinnen und Anwohner der B 31 von Verkehr Lärm und Schadstoffen zu entlasten Sie ist ein guter Kompromiss zwischen all den hochwertigen Belangen die in dieser schönen Landschaft zu berücksichtigen sind“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser Gleichwohl bringe eine neue Straße auch neue Belastungen für Bürger und Umwelt mit sich die im weiteren Planungsprozess so gut wie möglich reduziert werden müssten Der Variante B 1 liegt – wie im Bedarfsplan des Bundes vorgesehen – ein vierstreifiger Straßenquerschnitt zugrunde Das Regierungspräsidium prüft derzeit zusätzlich welche Auswirkungen eine dreistreifige Trasse zwischen Meersburg und Immenstaad auf die verkehrliche Situation im nördlichen Bodenseeraum haben würde Auch diese Ergebnisse fließen in die weitere Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium und dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur ein Die finale Entscheidung über die Trasse und den Straßenquerschnitt trifft das Bundesverkehrsministerium Die Planungsunterlagen wurden gestern an den Bund übermittelt 2020 geht es mit dem Dialog weiter Sobald die Abstimmung mit den beiden Ministerien abgeschlossen ist werden im Rahmen des Dialogprozesses zur B 31 im ersten Quartal 2020 weitere öffentliche Veranstaltungen durchgeführt bei denen das Planungsteam des Regierungspräsidiums Tübingen und die beauftragten Gutachter die Variantenentscheidung erläutern Vor diesen Veranstaltungen werden wie üblich das Dialogforum und die verschiedenen Facharbeitskreise zusammenkommen Die konkreten Termine gibt das Regierungspräsidium rechtzeitig bekannt Aktuelle Informationen zur Planung und zum Dialog finden Sie auf der Website http b31 verkehrbodenseeraum de