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Amtsblatt der Stadt Herbolzheim Freitag 20 März 2020 7 I Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Die Verbandsversammlung hat am 11 Februar 2020 aufgrund von § 79 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg in der Fassung vom 24 Juli 2000 Ges Bl S 581 in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit GKZ in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltsatzung beschlossen § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1 Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 2020 2021 1 1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 158 750 157 650 1 2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -158 750 -157 650 1 3 Ordentliches Ergebnis Saldo aus 1 1 und 1 2 von 0 0 1 4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 0 1 5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Saldo aus 1 3 und 1 4 von 0 0 1 6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1 7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1 8 Veranschlagtes Sonderergebnis Saldo aus 1 6 und 1 7 von 0 0 1 9 Veranschlagtes Gesamtergebnis Summe aus 1 5 und 1 8 von 0 0 2 Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 2020 2021 2 1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 158 750 157 650 2 2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 151 550 150 450 2 3 Zahlungsmittelüberschuss -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus 2 1 und 2 2 von 7 200 7 200 2 4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 41 850 36 700 2 5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -0 -0 2 6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -bedarf aus Investitionstätigkeit Saldo aus 2 4 und 2 5 von 41 850 36 700 2 7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -bedarf Saldo aus 2 3 und 2 6 von 49 050 43 900 2 8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 0 2 9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -41 850 -36 700 2 10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -bedarf aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus 2 8 und 2 9 von -41 850 -36 700 2 11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts Saldo aus 2 7 und 2 10 von 7 200 7 200 § 2 Kreditermächtigung 2020 2021 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kreditermächtigung wird festgesetzt auf 0 Euro 0 Euro § 3 Kassenkredite 2020 2021 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20 000 Euro 20 000 Euro § 4 Verbandsumlage Einwohner Stand 30 06 2019 2020 2021 Herbolzheim 11 068 33 800 Euro 33 800 Euro Kenzingen 10 192 31 100 Euro 31 100 Euro Rheinhausen 3 859 11 800 Euro 11 800 Euro Weisweil 2 143 6 550 Euro 6 550 Euro Gesamt 27 262 83 250 Euro 83 250 Euro Kenzingen den 11 Februar 2020 Matthias Guderjan Verbandsvorsitzender 1 Öff entliche Bekanntmachung Das Landratsamt Emmendingen hat mit Schreiben vom 05 03 2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 bestätigt Der Wortlaut der Satzung wird gemäß § 81 Abs 3 GemO in Verbindung mit § 18 GKZ öff entlich bekannt gemacht Der dazugehörige Haushaltsplan wird in der Zeit vom 30 März – 7 April 2020 im Rathaus Kenzingen Zimmer 15 öff entlich ausgelegt Für Fragen steht Ihnen Herr Markus Bührer Verbandsrechner Telefon 07644 900-120 gerne zur Verfügung