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2020#12 Freitag den 20 März 2020 Wagenstadt Bleichheim Broggingen Tutschfelden mit den Stadtteilen Amtsblatt der Stadt Herbolzheim www stadtherbolzheim de Liebe Bürgerinnen und Bürger das Coronavirus macht auch vor Herbolzheim nicht Halt Daher ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches entschlossenes Vorgehen notwendig Es bedarf weitreichender Maßnahmen zu Kontaktreduzierungen um eine unkontrollierte schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern Daher informiere ich Sie an dieser Stelle über die Eckpunkte die die Einrichtungen der Stadt Herbolzheim betreffen Rathaus und Ortsverwaltungen sind seit 16 März 2020 geschlossen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen Ihnen grundsätzlich wie gewohnt zur Verfügung Im Interesse aller bitten wir jedoch auf direkte Besuche zu verzichten Gerne können Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen So lässt sich klären ob Sie tatsächlich persönlich vorbei kommen werden müssen oder ob Ihr Anliegen nicht auf einem anderen Weg bearbeitet werden kann Fragen und Terminabsprachen sind unter der Telefonnummer 07643 9177-0 oder unter email buergerbuero@stadtherbolzheim de möglich Alle Sportund Mehrweckhallen bleiben bis zum 19 April geschlossen Grundschulen und weiterführende Schule Die Schulen sind seit 17 März 2020 bis zum 19 April 2020 geschlossen Die Notbetreuung regeln die jeweiligen Schulleitungen Die Kernzeitbetreuung ist ohne Notgruppe geschlossen Die Ferienbetreuung entfällt Kita und Kindergärten sind seit 17 März 2020 geschlossen Entsprechende Notgruppen sind eingerichtet Tourismusbüro Stadtbücherei im Torhaus bleiben geschlossen Die Stadtbücherei und das Tourismusbüro sind seit 16 März 2020 bis auf weiteres geschlossen Sie sind telefonisch und per Email zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar Der Vorverkauf für das Freibad ist bis auf Weiteres abgesagt Das Freibad darf laut aktueller Verordnung der Landesregierung frühestens ab dem 16 Juni 2020 öffnen Wir bedauern die Einschränkungen unserer Angebote sehen diese aber auf Grund der aktuellen Gefährdungslage als zwingend notwendig und folgen insoweit den Vorgaben des Landes sowie des Landkreises Die Verordnung des Landes haben wir im Innenteil abgedruckt Über weitere Entwicklungen können Sie sich jederzeit auch auf unserer Homepage informieren Unter Umständen haben sich manche Informationen aufgrund des Redaktionsschlusses schon wieder überholt bis Sie diese im Amtsblatt lesen Bitte nutzen Sie soweit die gesetzlichen Regelungen dies zulassen den Einzelhandel vor Ort Nur so wird es auch nach der Krise noch unsere Geschäfte geben Bleiben Sie gesund und achten Sie aufeinander Thomas Gedemer Bürgermeister