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Seite 9 Mittwoch den 10 Juni 2020 Kandern wohner in Heimen und in Seniorenwohnanlagen ungleich behandelt Kritisiert wird das Verhalten mancher Mitbürgerinnen und Mitbürger Nicht alle hielten sich an die Abstandsund Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht Sie gefährdeten dadurch sich aber vor allem die Gesundheit anderer Schutzmaßnahmen seien sinnvoll und wichtig um die Ausbreitung des Virus zu verhindern Regelungen die alleine die ältere Generation betreffen hält der Vorstand des Kreisseniorenrats jedoch nicht für angebracht Sie stünden im Widerspruch zu Teilhabe und Eigenverantwortlichkeit Im Hinblick auf ältere Menschen komme es bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Freizügigkeit auf die Sicherstellung von beiden an Gefragt sei nicht das „Entweder oder“ sondern das „Sowohl als auch“ Der Kreisseniorenrat tritt dafür ein dass insbesondere für Pflegebedürftige in Heimen tägliche Besuche mit ausreichender Zeitdauer ermöglicht werden dass kurzfristige Tests bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Heimen und bei den ambulanten Pflegediensten ermöglicht werden und dass der finanzielle und personelle Mehraufwand der Pflegeeinrichtung und –dienste bei der Bewältigung der Pandemie berücksichtigt wird Er fordert ferner dass Verordnungen des Landes frühzeitig und verständlich kommuniziert werden damit ihre Unterstützung überhaupt möglich ist „Trotz sinkender Neuinfektionsraten ist der Corona-Virus nach wie vor da die von ihm ausgehende Gefahr real Die Pandemie hat die Lebensbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen nachhaltig verändert Sie ist und bleibt bis auf weiteres eine Herausforderung für Alt und Jung Kranke und Gesunde Behinderte und Nicht-Behinderte Ihre Bewältigung hängt maßgeblich vom umsichtigen und rücksichtsvollen Verhalten aller ab Wer dies verkennt gefährdet sich und vor allem andere und handelt damit in großem Maße unsolidarisch Bis wirksame Medikamente bzw ein Impfstoff verfügbar sind können wir die Corona-Pandemie nur gemeinsam bekämpfen Dabei ist die Solidarität alle gefragt“ so der Vorsitzende Bernd Sevecke Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Neue Mietpreisbremse mit Ausweitung der Gebietskulisse auf 89 Städte und Gemeinden tritt in Kraft Wohnungsbauministerin Hoffmeister-Kraut „Mietpreisbremse soll künftig in weit mehr Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten Mieterhaushalte entlasten“ Die neue Mietpreisbremse ist seit dem 4 Juni in Kraft „Seit Jahren verzeichnen wir deutlich steigende Mietpreise - vor allem in den Großund Universitätsstädten und deren Umland aber auch in vielen anderen Kommunen Die Mietpreisbremse setzt dort an wo die Steigerung am gravierendsten ist bei den Neuvertragsmieten Die Verordnung gilt künftig in weit mehr Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten und soll dort Mieterhaushalte entlasten und für Linderung sorgen“ sagte Wohnungsbauministerin Dr Nicole Hoffmeister-Kraut „Damit haben die Mieterinnen und Mieter nun auch wieder Rechtssicherheit“ so Hoffmeister-Kraut Die Vorgängerregierung hatte die Begründung der Verordnung bei deren Erlass im November 2015 nicht veröffentlicht Dieser Formfehler führte dazu dass das Landgericht Stuttgart die Verordnung im Nachhinein für unwirksam erklärte In enger Abstimmung mit der Wohnraum-Allianz wurde eine aktualisierte Gebietskulisse erarbeitet die 89 Städte und Gemeinden enthält „Aus unserer Sicht bildet die neue Gebietskulisse die Situation und Entwicklung der Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg realistisch ab“ so die Ministerin In den 89 Städten und Gemeinden der neuen Gebietskulisse darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen Bezogen auf die Einwohnerzahl repräsentieren diese rund 36 Prozent der Bevölkerung Von den zuvor 68 Gemeinden in der bisherigen Gebietskulisse fallen 31 weg und 52 kommen neu hinzu Dazu hatte ein Gutachterbüro umfangreiche Daten aller 1 101 Gemeinden ausgewertet „Mit der Mietpreisbremse können wir Mietsteigerungen dämpfen aber natürlich nicht das eigentliche Grundproblem steigender Mieten - den Wohnraummangel - lösen“ betonte Hoffmeister-Kraut Deshalb müssten Restriktionen im Mietrecht und Eingriffe in den freien Markt stets gut abgewogen werden um einerseits Mieter zu entlasten andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren Neben der Stadt Kandern gilt die Mietpreisbremse im Landkreis Lörrach auch noch für die Städte und Gemeinden Weil am Rhein Lörrach Grenzach-Wyhlen Fischingen Bad Bellingen Rümmingen und Schallbach Ministerium für Soziales und Integration -Pressemitteilung-Land fördert Projekte zur medizinischen Primärversorgung mit jeweils bis zu 300 000 Euro Gesundheitsminister Manne Lucha „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt dass wir bislang strikt getrennte Sektoren der medizinischen Versorgung enger miteinander verknüpfen müssen“ Die Primärversorgung ist für Patientinnen und Patienten zumeist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen Bislang erfüllt diese Funktion vor allem der Hausarzt In Zukunft sollen beim Erstkontakt auch sogenannte Primärversorgungszentren eine wichtige Rolle spielen Hier arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammen und bieten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Betreuung Sie entlasten dadurch die Krankenhäuser und sichern die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Regionen Bereits im vergangenen Jahr hat das Ministerium für Soziales und Integration deshalb einen Förderaufruf zu Primärversorgungszentren veröffentlicht sodass aktuell bereits vier zukunftsweisende Projekte im Land gefördert werden Um das Konzept in Baden-Württemberg weiter zu verankern unterstützt das Land nun weitere Projekte mit jeweils bis zu 300 000 Euro „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt dass wir bislang strikt getrennte einzelne Sektoren der medizinischen Versorgung noch enger miteinander verknüpfen müssen“ so Gesundheitsminister Manne Lucha „Primärversorgungszentren bieten neben einer Erstberatung und medizinischen Grundversorgung auch präventive gesundheitsfördernde kurative pflegerische rehabilitative oder palliative Angebote Unser Ziel ist es dass jede und jeder künftig möglichst nah am Wohnort ein passendes Angebot finden kann“ Die Ergebnisse der Projekte sollen neue Erkenntnisse liefern wie Primärversorgungszentren und –netzwerke als eine leicht zugängliche Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitlichen Fragen und Problemen flächendeckend ausgestaltet werden können Wichtig dabei ist vor allem eine gute Einbindung in örtliche Strukturen Förderaufruf „Konzeptualisierung und Aufbau von Primärversorgungszentren und Primärversorgungsnetzwerken“ Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften Kommunen Städte Landund Stadtkreise Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen Angedacht ist die Förderung von bis zu acht Projekten jeweils vom 1 Oktober 2020 bis maximal zum 31 Dezember 2022 Es können bis zu 300 000 € pro Projekt beantragt werden Der Förderaufruf sowie das Antragsformular stehen auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration https sozialministerium badenwuerttemberg de de service foerderaufrufe Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg -Pressemitteilung-Badesaison in Baden-Württemberg kann unter Auflagen beginnen Ab dem 6 Juni können Schwimmund Hallenbäder Thermalund Spaßbäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang ihren Betrieb in Baden-Württemberg aufnehmen Der Lenkungskreis der Landesregierung hat am Mittwochabend 3 Juni beschlossen unter welchen Bedingungen Bäder und Seen im Land wieder öffnen dürfen Hier das Wichtigste auf einen Blick Die