Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Seite 11 Donnerstag den 18 Juni 2020 Kandern das Ministerium in der Regel wöchentlich führe „Auch dank der tatkräftigen Unterstützung der Schulaufsichtsbehörden konnten sich die Schulen gut auf das rollierende System vorbereiten Wir haben die Staatlichen Schulämter und Regierungspräsidien im Vorfeld explizit darum gebeten die Schulen bei der Planung und Organisation insbesondere im Hinblick auf den Lehrkräfteeinsatz aber auch hinsichtlich der Abstimmungen mit den Schulträgern zu unterstützen“ erläutert die Ministerin Rund 80 Prozent der Lehrkräfte im Präsenzunterricht Nach aktuellem Kenntnisstand stehen rund 80 Prozent der Lehrkräfte für den Einsatz im Präsenzunterricht zur Verfügung Derzeit müssen die Lehrerinnen und Lehrer mit einem entsprechenden Formblatt gegenüber ihrer Schulleitung anzeigen wenn sie einer Risikogruppe angehören und nicht in Präsenz arbeiten können „In der öffentlichen Diskussion geraten Lehrerinnen und Lehrer aber zunehmend unter Druck Um sie vor allem vor pauschalen Vorwürfen zu schützen halten wir es für richtig dass sie künftig Atteste über Vorerkrankungen vorlegen Das dient auch dazu ihre Glaubwürdigkeit zu erhärten“ sagt Ministerin Eisenmann Dieses Thema werde aktuell auch innerhalb der Kultusministerkonferenz KMK diskutiert Öffnung Kitas und Grundschulen und Ausblick aufs neue Schuljahr Ab Ende Juni sollen in Baden-Württemberg die Grundschulen und die Kindertagesstätten wieder vollständig öffnen können Grundlage für diese Entscheidung der Landesregierung sind die vorliegenden Erkenntnisse einer Studie die die Landesregierung bei der Universitätskinderklinik Heidelberg in Auftrag gegeben hat „Vor dem Hintergrund der sehr positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens und den wissenschaftlichen Erkenntnissen dass Kinder bei der Verbreitung des Corona-Virus eine untergeordnete Rolle spielen können wir dem Wunsch vieler Eltern nach Betreuung in Kitas und Schulen nun endlich gerecht werden“ sagt die Kultusministerin Die ersten Erkenntnisse der Studie zeigen dass Kinder nicht nur seltener an Corona erkranken sondern sich auch seltener mit dem Virus infizieren als Erwachsene Dies bestätigt bisherige Ergebnisse von weiteren Studien zu diesem Thema etwa den Corona-Studien aus Island den Niederlanden oder der Schweiz Somit könne ausgeschlossen werden dass Kinder bis zehn Jahre besondere Treiber des Infektionsgeschehens seien „Somit können wir in dieser Altersgruppe auf die Abstandgebote verzichten so dass ein Unterricht und eine Betreuung in einem Regelbetrieb möglich ist“ erklärt Eisenmann Entscheidend werde jedoch sein dass die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und sich nicht vermischen auch nicht in den Pausen Ein entsprechender Rahmen für die Kitaträger und Konzepte zur Umsetzung in den Schulen wie Verhaltensregeln Hygienepläne oder Hinweise für das Fernlernen werden derzeit in Abstimmung mit den Partnern und den Gesundheitsbehörden erarbeitet und in Kürze an die Schulen sowie Kitas und Kitaträger kommuniziert „Sehr wichtig ist uns bei diesen Planungen dass alle Akteure in den Planungsprozess einbezogen werden Wir haben deshalb vergangene Woche zwei Dialogrunden zur Öffnung der Kitas und der Grundschulen veranstaltet“ so die Ministerin Für die Zeit nach den Sommerferien arbeite das Ministerium auch in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern innerhalb der KMK an entsprechenden Konzepten „Wir haben gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gesammelt aber ein gemeinsames Lernen vor Ort ist unverzichtbar Unser Ziel ist deshalb nach den Sommerferien alle Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich in einem Regelbetrieb anbieten zu können“ erklärt Eisenmann und ergänzt „Da das Schuljahr in Baden-Württemberg erst in drei Monaten beginnt beobachten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens bis dahin natürlich sehr genau und bereiten uns entsprechend auf verschiedene Szenarien vor um die jeweils notwendigen Rahmenbedingungen sicherzustellen “ Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Förderung qualifizierter Mietspiegel – Änderungen nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse Ministerin Hoffmeister-Kraut „Mietspiegel verringern Konflikte zwischen Vermietern und Mietern und schaffen Sicherheit für beide Seiten Gemeinden in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse können den doppelten Fördersatz erhalten“ Die am 4 Juni in Kraft getretene Landesverordnung zur Mietpreisbremse wird auch Auswirkungen auf das Förderprogramm für kommunale Kooperationsprojekte zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel haben Bereits im März 2020 wurde es für die Jahre 2020 und 2021 verlängert und mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 400 000 Euro freigegeben Nun wird das seit 2018 bestehende bundesweit einmalige Programm durch die Landesverordnung zur Mietpreisbremse und deren Gebietskulisse vervollständigt „Qualifizierte Mietspiegel machen die lokalen Wohnungsmärkte transparenter Sie geben rechtssichere Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und verringern Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über die zulässige Miethöhe Da Mietspiegel insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten eine wichtige Bindungswirkung entfalten gibt es dort den doppelten Fördersatz Die neue Gebietskulisse der Landesverordnung zur Mietpreisbremse legt diese Gebiete fest Die Gemeinden haben nun Klarheit wer vom doppelten Fördersatz profitieren kann“ so Wohnungsbauministerin Dr Nicole Hoffmeister-Kraut Weitere Informationen Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10 000 Einwohnern erreichen Die Regelförderung in den Jahren 2020 und 2021 liegt bei 0 25 Euro je Einwohner und ist künftig auf einen Höchstbetrag von maximal 40 000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt Insgesamt stehen jährlich 200 000 Euro zur Verfügung Mit Blick auf die besondere Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsprojekte bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der neuen Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet mit einem erhöhten Fördersatz von 0 50 Euro pro Einwohner unterstützt In den beiden Vorjahren standen für das Förderprogramm jährlich 400 000 Euro zur Verfügung Der Fördersatz - unabhängig davon ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorlag - lag bei 0 50 Euro der Höchstbetrag war auf 50 000 Euro begrenzt Anträge der Gemeinden sind für das Förderjahr 2020 bis 31 Oktober 2020 für das Förderjahr 2021 bis 31 Oktober 2021 möglich Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Wohnungsbau https wm badenwuerttemberg de de service foerderprogrammeundaufrufe listefoerderprogramme erstellungqualifiziertermietspiegel Gewerbe-Akademie Schopfheim Ausbilder im Betrieb werden Der Meister ist im Betrieb auch für die Ausbildung der Lehrlinge zuständig Die Gewerbe Akademie bietet am Standort Schopfheim ab 5 Oktober einen Lehrgang in Teilzeit an der auf die Ausbildereignungs-Prüfung vorbereitet In diesem Kurs der sich über ein halbes Jahr erstreckt geht es um Tipps für die Auswahl der Lehrlinge um die Planung der Ausbildung sowie deren konkreten Verlauf und Abschluss Der Unterricht findet montags nach Feierabend sowie gelegentlich am Samstagvormittag statt Dieser Lehrgang wird als Teil der Meistervorbereitung angeboten Teilnehmer können ihn aber auch unabhängig davon besuchen und ihn sich gegebenenfalls später anrechnen lassen Innerhalb des Aufstiegs-Bafög werden die Kosten zu 40 Prozent bezuschusst Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbe Akademie in Schopfheim www gewerbeakademie de Tel 07622 686811