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Amtliches Mitteilungsblatt KANDERN MALSBURG-MARZELL Kandern Feuerbach Holzen WollbachSitzenkirch TannenkirchRiedlingen Malsburg-Marzell Verantwortlich für den redaktionellen Teil Stadt Kandern Waldeckstraße 39 79400 Kandern Tel 07626 899-0 Fax 07626 899-11 stadt@kandern de www kandern de Gemeinde Malsburg-Marzell Rathausplatz 1 79429 Malsburg-Marzell Tel 07626 9199-0 Fax 07626 9199-20 rathaus@malsburgmarzell de www malsburgmarzell de Verantwortlich für den Anzeigenteil Druck Primo-Verlag Anton Stähle GmbH Co KG Meßkircher Straße 45 78333 Stockach Tel 07771 9317-11 Fax 07771 9317-40 E-Mail anzeigen@primostockach de Homepage www primostockach de IMPRESSUM Donnerstag 13 August 2020 42 Jahrgang Nummer 33 GEMEINSAME AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Landratsamt Lörrach -Forstbezirk Kandern-Es besteht hohe Waldbrandgefahr Die hohen Temperaturen und die langanhaltende Trockenheit führen im Wald zu einer erhöhten Brandgefahr Abgestorbene Pflanzenteile trockene Streu und im Wald verbliebenes Restholz das eigentlich nach dem natürlichen Verrottungsprozess als willkommener Nährstoffspender dienen soll sind sehr leicht entzündlich Ein entstehendes Feuer fände reichlich Nahrung und würde sich sehr schnell ausbreiten können Deshalb sind Waldbesucher und Waldbesitzer zu absoluter Vorsicht aufgerufen Denn ein Waldbrand entsteht in der Regel nur durch menschlichen Leichtsinn oder Unachtsamkeit Eine Entstehung auf natürliche Art etwa durch einen Blitzeinschlag ist unwahrscheinlich Waldbesucher und -besitzer sind deshalb bei steigender Waldbrandgefahr aufgerufen folgende Regeln zu beachten • Vom 1 März bis 31 Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot • Feuer machen ist normalerweise nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt Allerdings besteht wegen der aktuellen Wetterlage ein deutlich größeres Risiko als sonst so dass auch diese Feuerstellen kurzfristig geschlossen werden können und das Feuer machen damit dann verboten wäre • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein • Kraftfahrzeuge nicht seitlich an Waldwegen parken damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird Außerdem können heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite dürres Gras in Brand setzen • keine Glasflaschen sorglos liegen lassen da der Brennglaseffekt zu offenem Feuer führen kann Waldbesitzer werden zu besonderer Vorsicht beim Verbrennen von Reisig und Rinde zur Bekämpfung der Borkenkäfer angehalten Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar Das Feuer nie unbeaufsichtigt lassen Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet können aber je nach konkreter Situation auch als Straftat gewertet werden Wenn es doch einmal zu einem Brand kommt ist es wichtig dass er so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe gemeldet wird Notruf 112 Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis Forstbezirk Kandern Hauptstraße 39 79400 Kandern