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Mitteilungsblatt Meersburg Hagnau Stetten Daisendorf | DO 10 SEPTEMBER 2020 | 29 DAISENDORF DIE VERWALTUNG INFORMIERT Seniorenberatung und Hilfen im Alter Wir halten für Sie im Rathaus verschiedene Broschüren des Landratsamtes Bodenseekreis bereit so auch die Broschüre „Ein Wegweiser für ältere Menschen im Bodenseekreis“ die Auskunft und Beratung zu einer Vielzahl wichtiger Themen für ältere Menschen gibt Sie erhalten Hinweise und Antworten auf Fragen wie Wie lebe ich im Alter? Welche Alternativen gibt es falls ich Unterstützung brauche? Welche Vorsorgeregelungen sind wichtig? Kostenlose und unabhängige Energieberatungen vor Ort Ab sofort haben auch Bürger der Gemeinden Hagnau und Daisendorf die Möglichkeit an der Energieberatung teilzunehmen Mehr Informationen zu den nächsten Beratungsterminen und zu der erforderlichen Terminvereinbarung finden Sie unter der Rubrik „Gemeinsame Nachrichten“ des GVV BEHÖRDLICHE MITTEILUNGEN Neue Verkehrsregeln schützen Radler 1 5 Meter Abstand – gut dass sich daran schon viele gewöhnt haben Denn dieser Sicherheitsabstand gilt seit Ende April auch für Kraftfahrzeuge wenn sie innerorts Radfahrende Personen zu Fuß sowie beispielsweise Tretrollerfahrer überholen Die neue Regel soll dem gefährlichen Nahekommen durch Sogwirkung oder plötzliche Schlenker vorbeugen Außerorts müssen sogar zwei Meter Abstand eingehalten werden Eine Plakataktion entlang stark befahrener Straßen in 20 Städten und Gemeinden des Bodenseekreises macht nun auf die neue Abstandsregel aufmerksam „Vor der Neuerung schrieb die StVO lediglich einen ausreichenden Seitenabstand vor was immer wieder zu sehr engen und gefährlichen Überholvorgängen führte“ erklärt Stefan Haufs Radverkehrskoordinator des Bodenseekreises Er erhofft sich von der neuen Regel spürbar mehr Sicherheit im Verkehrsalltag Die grünen Plakate sollen helfen diese im Bewusstsein der Autofahrerinnen und Autofahrer zu verankern so Haufs Die Novelle der StVO enthält noch weitere Änderungen die das Miteinander der Verkehrsteilnehmer mit Rädern Kraftfahrzeugen oder zu Fuß sicherer gestalten sollen So gilt jetzt ein absolutes Halteverbot auf Rad-Schutzstreifen sowie Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für alle Kraftfahrzeuge über 3 5 Tonnen Mit einem Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende ist es jetzt auch möglich an einer roten Ampel rechts abzubiegen Analog zu Tempo-30-Zonen können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrradzonen eingerichtet werden Ähnlich den Regeln einer Fahrradstraße dürfen Autofahrer in einer Fahrradzone maximal 30 km h fahren und den Radverkehr nicht behindern oder gefährden Um die Sichtbarkeit von Radfahrenden an Kreuzungen und Straßeneinmündungen zu erhöhen schreibt die StVO-Novelle eine Ausweitung des Parkverbots von fünf auf acht Meter vor Kreuzungen und Einmündungen vor wenn parallel zur Fahrbahn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist Das neue Verkehrszeichen „Überholverbot einspuriger Fahrzeuge“ ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden ein Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge beispielsweise von Fahrrädern oder Motorrollern anzuordnen Besonders an Engstellen kann dies sinnvoll sein Es gibt nun auch neue Verkehrszeichen für Radschnellverbindungen und auch für Lastenräder Das Nebeneinanderfahren ist künftig erlaubt wenn tatsächlich keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert werden Wer gegen die Regeln verstößt muss mit höheren Bußgeldern rechnen Wer auf Fußoder Radwegen sowie Schutzstreifen parkt zahlt ein Bußgeld von 55 Euro Bei Behinderung oder Gefährdung des nichtmotorisierten Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 100 Euro zuzüglich einem Punkt in Flensburg Weitere Informationen auf den Seiten des BMVI https www bmvi de SharedDocs DE Artikel Kstvonovellesachinformationen html VEREINE INFORMIEREN Der Beginn der DRK SENIORENGYMNASTIK in Daisendorf muss aufgrund der Corona - Pandemie voraussichtlich bis Ende Oktober abgesagt werden Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Kursleitung Tel 07556 - 1229 wenden Mit freunlichen Grüßen Gerti Kitzmann