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Seite 2 Donnerstag den 01 Oktober 2020 Kandern Notfalldienst der Ärzte In lebensbedrohlichen Notfällen Rettungsleitstelle Notarzt unter Telefon 112 Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig samstags sonntags und feiertags zusätzlich werktags von 19 00 Uhr bis 7 00 Uhr Notfallpraxis am KKH Lörrach Öffnungszeiten Samstags sonntags und feiertags von 9 00 bis 22 Uhr werktags von 19 00 bis 22 Uhr Außerhalb dieser Zeiten bzw falls ein Hausbesuch medizinisch erforderlich ist Tel 116 117 ohne Vorwahl kostenlos Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst wie bisher -Notfallpraxis in der Kinderklinik St Elisabethenkrankenhaus Lörrach Öffnungszeiten Samstags sonntags und an Feiertagen von 8 00 bis 21 Uhr danach Ambulanz der Kinderklinik -Wochentags Kinderärztlicher Bereitschafsdienst bis 21 Uhr unter 0180-19292-330 danach Ambulanz der Kinderklinik Notfalldienst der Zahnärzte Zu erfragen beim Deutschen Roten Kreuz Lörrach Telefon 0180 3 222 555-35 Deutsches Rotes Kreuz Krankentransporte 19222 Notfalldienst der Apotheken Donnerstag 01 10 2020 bis Freitag 02 10 2020 Tumringer-Apotheke Lörrach Tumringen Mühlestr 5 Telefon 07621 47097 Freitag 02 10 2020 bis Samstag 03 10 2020 Bahnhof-Apotheke Lörrach Kernstadt Turmstr 41 Telefon 07621 3131 Samstag 03 10 2020 bis Sonntag 04 10 2020 Kandertal-Apotheke Binzen Am Rathausplatz 1 Telefon 07621 6798 Sonntag 04 10 2020 bis Montag 05 10 2020 Apotheke am Blumenplatz Kandern Hauptstr 23 Telefon 07626 7970 Montag 05 10 2020 bis Dienstag 06 10 2020 Stadt-Apotheke Weil am Rhein Hauptstr 302 Telefon 07621 73060 Dienstag 06 10 2020 bis Mittwoch 07 10 2020 Mozart-Apotheke Lörrach Kernstadt Mozartstr 18 Telefon 07621 10477 Mittwoch 07 10 2020 bis Donnerstag 08 10 2020 Löwen-Apotheke Kandern Marktplatz 14 Telefon 07626 234 Der Wechsel der Notdienstbereitschaft findet täglich ab 08 30 Uhr statt Tierärztlicher Bereitschaftsdienst der Praxisbezirke Kandern und Efringen-Kirchen Vertretung am Samstag 03 Oktober und Sonntag 04 Oktober 2020 Tierarztpraxis Heinrich Kandern Am Häßler 2 Telefon 07626 973644 Stadt Kandern Landkreis Lörrach 4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kandern vom 11 11 1996 Der Gemeinderat der Stadt Kandern hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO sowie der §§ 2 5 a 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG für Baden-Württemberg am 28 09 2020 folgende Änderungssatzung beschlossen § 1 § 5 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kandern wird wie folgt geändert 1 Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84 -- € Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Absatz 3 oder eines gefährlichen Hundes gemäß Absatz 6 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 das siebenfache des Steuersatzes nach Satz 1 Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer 2 Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde so erhöht sich der nach Abs 1 Satz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 168 -- € Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht 3 Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind Hunde bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit andern Hunden vermutet solange für den einzelnen Hund nicht nachgewiesen wird dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweist „Wesenstest“ American Staffordshire Terrier Bullterrier Pit Bull Terrier Bullmastiff Mastino Napolitano Fila Brasilieiro Bordeaux-Dogge Mastin Espano Staffordshire Bullterrier Dogo Argentino Mastiff und Tosa Inu 4 Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs 1 beträgt das dreifache des Steuersatzes nach Abs 1 Satz 1 Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weiteren Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1 5 Die Zwingersteuer wird nur für die Zucht von rassereinen Hunden gewährt Der Nachweis hierzu ist durch die Vorlage des Zuchtbuches einer als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannten Hundezüchtervereinigung zu erbringen 6 Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind im Einzelfall 1 Hunde die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet gezüchtet oder gekreuzt worden sind 2 Hunde die einen Menschen gebissen haben sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah 3 Hunde die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben 4 Hunde die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben 5 Hunde die bewiesen haben dass sie unkontrolliert Wild Vieh Katzen oder Hunde hetzen oder reißen Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde 7 Bei der Berechnung der Hundesteuer nach Abs 1 Abs 2 und Abs 4 werden die Kampfhunde und gefährlichen Hunde mitgerechnet § 2 § 6 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kandern wird wie folgt ergänzt Eine Steuerbefreiung nach § 6 Nr 1 bis 4 wird für gefährliche Hunde § 5 Abs 6 nicht gewährt § 3 Diese 4 Änderungssatzung tritt zum 01 01 2021 in Kraft Kandern den 28 09 2020 S Penner Bürgermeisterin Verfahrensfehler Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs 4 GemO unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Kandern geltend gemacht worden ist Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehmigung der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind Kandern den 28 09 2020 S Penner Bürgermeisterin