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Seite 3 Donnerstag den 15 Oktober 2020 Kandern Der Projektrat Raumkonzept Kandertal Im Projektrat Raumkonzept Kandertal sind vertreten • die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kandertals • die Gescchäftsstelle Agglo Basel • das Landratsamt Lörrach • der Regionalverband Hochrhein-Bodensee • die projektbearbeitenden Büros * Neue Öffnungszeiten * Herbst 2020 Dienstag von 15 30 – 20 30 Uhr Mittwoch von 15 30 – 20 30 Uhr Freitag von 15 00 – 20 00 Uhr Extra Termine Herbstferien 2020 Film-Workshop 26 -28 10 Herrischried Anmeldung im JuZ Weitere Infos Das JUZ ist unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für den Landkreis Lörrach e V Jens Künster Jerome Ture E-Mail jens kuenster@caritasloerrach de Telefon 07626 – 970416 Mobil 0151 – 61617926 Instagram Juzdowntown79 Landratsamt Lörrach -Pressemitteilung-Verbotszeitraum für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln verschoben Vom 15 November bis 14 Februar dürfen bestimmte Stickstoffdüngemittel außerhalb der Nitratgebiete nicht auf Grünlandflächen verwendet werden Landkreis Lörrach Im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten und Anbauverhältnisse verschiebt das Landratsamt Lörrach die Sperrfrist der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grundlage der Düngeverordnung außerhalb der Nitratgebiete um 14 Tage auf den Zeitraum 15 November 2020 bis 14 Februar 2021 für den Landkreis Lörrach Die Verschiebung betrifft auch flüssigen Wirtschaftsdünger Sie gilt ausschließlich für Grünlandund Dauergrünlandflächen und wird auf eine gesamte Stickstofffracht von 60 Kilo pro Hektar begrenzt Ziel der Düngeverordnung ist es durch Festlegung von Verbotszeiträumen zu verhindern dass wesentliche Mengen an Nitratstickstoff außerhalb der Vegetationszeit im Boden frei werden und dadurch gegebenenfalls ins Grundwasser gelangen können Für die Verschiebung des Verbotszeitraums spricht aus fachlicher Sicht die relativ lange Vegetationszeit des Grünlands verbunden mit einer ausreichenden Stickstoffaufnahme und Nutzbarkeit der Flächen bis in den Herbst hinein Im Frühjahr ist die Verschiebung des Verbotstermins vom 1 auf den 14 Februar in der Regel für die Betriebe unproblematisch da die häufig abschüssigen Grünlandflächen im Landkreis in der ersten Februarhälfte aufgrund Schnee Frost oder Nässe ohnehin nicht gefahrlos bewirtschaftet werden können Außerdem ist bei den bis Mitte Februar häufig vorherrschenden tiefen Temperaturen nur ein geringes Pflanzenwachstum und damit ein sehr geringer oder kein Nährstoffbedarf zu erwarten was Kandertalbahn Chanderlisaison geht zu Ende Eine ungewöhnliche Chanderlisaison geht am 18 Oktober zu Ende Nachdem am 01 Mai nicht traditionell in die Saison gestartet werden konnte und auch das von langer Hand geplante Jubiläum zum 125jährigen ausfallen musste fand die erste öffentliche Fahrt am 05 Juli dieses Jahres statt Trotz Hygienevorschriften konnten viele begeisterte Reisende begrüßt werden Nun geht die Saison zu Ende Am Sonntag den 18 Oktober wird der beliebte Dampfzug zum letzten Mal für dieses Jahr durch das Kandertal dampfen Ab Kandern fahren die Züge um 9 10 13 und 16 Uhr ab Haltingen 10 15 14 15 und 17 Uhr Eine Mitfahrt ist ohne Voranmeldung möglich eine Platzreservierung ist nicht möglich Die Fahrkarten sind an den Schaltern in Kandern und Haltingen erhältlich Wer unterwegs zusteigt sollte seine Fahrkarte am Endbahnhof lösen Ein Mund-Nasen-Schutz muss während der ganzen Fahrt getragen werden Bild Michael Leipelt für die Verschiebung auf den 14 Februar spricht Die Verschiebung des Verbotszeitraums auf Grünlandflächen gilt nicht in Problemund Sanierungsgebieten der Wasserschutzgebiete sowie in den nach dem Düngerecht derzeit definierten Nitratgebieten der Gemeinden Schliengen Bad Bellingen Efringen-Kirchen Fischingen Eimeldingen Binzen und der Exklave Hartberg der Gemeinde Rümmingen Ebenfalls von dieser Regelung nicht betroffen ist die Ausbringung von Festmist oder Komposten Bei diesen Düngemitteln ist der darin enthaltene Stickstoff überwiegend organisch gebunden und nicht unmittelbar auswaschbar Ungeachtet der Verschiebung des Verbotszeitraums sind die Bewirtschafter in jedem Vegetationsstadium angehalten – so die landwirtschaftliche Fachbehörde – die Regeln der guten fachlichen Praxis gemäß der Düngeverordnung einzuhalten Für Auskünfte stehen Rolf Hess und Jochen Winkler vom Fachbereich Landwirtschaft Naturschutz telefonisch unter 07621 410-4440 und 07621 410-4442 sowie per E-Mail unter rolf hess@landkreisloerrach de und jochen winkler@loerrachlandkreis de zur Verfügung