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Seite 14 Donnerstag den 22 Oktober 2020 Kandern AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Landratsamt Lörrach -Fachbereich Umwelt-GEWÄSSERSCHUTZ Pflege der Gewässerangrenzer der Gewässerrandstreifen Vorsorge Hochwasser an allen Oberflächengewässern II Ordnung im Landkreis Lörrach durch die Kommunen bzw an das Gewässer angrenzende Grundstücksbesitzer -anlieger Sehr geehrte Damen und Herren grundsätzlich sind an Gewässern II Ordnung G II Osowohl im Außenwie im Innenbereich an den Uferböschungen und im Gewässerbett die Kommunen unterhaltungspflichtig Ab Oberkante Uferböschung hat der an das Gewässer angrenzende Grundstücksbesitzer die Pflege zu übernehmen im Innenbereich ab Oberkante Uferböschung 5 m im Außenbereich 10 m Alle G II Oin der Gemeinde Malsburg-Marzell sind nachfolgend namentlich genannt Teilweise der Lippisbach und Zuflüsse Blauenbach Bärenbach Schnegelbach Salengraben Kander und Zuflüsse Schwanderbach Riedernbach Unterschwendlebach Maisenbach Wildbächle Steinmättlebach Redschenbach NN-CS3 östlich Marzell Aubächle Grabenbächle Kalterbacher Bächle Lütschenbächle Brühlbächle Wallmerstenbächle Lippertsgraben Riggenbach und der Vogelbach An den vorgenannten Gewässern hat jeder Gewässerangrenzer für das Gewässer einen hilfreichen Beitrag zu leisten indem er Materialien Geräte und sonstige sachlichen Gegenstände unmittelbar am Ufer hinter der Böschungsuferoberkante entfernt Die genannten Gewässerrandstreifen sind insbesondere aus Gründen des HW-Schutzes von Materialien Gräte und sonst Gegenständen frei zu halten Holzlager aufgeschichtetes Holz Silageballen Die Kunststoffballen dürfen seit 2010 nur noch auf befestigtem Untergrund gelagert werden Erdauffüllungen Gerätschaften Geräteschuppen z Teil Müll Kompostund auch Misthaufen Weidezäune im direkten Uferbereich sind zu entfernen gegebenenfalls zurückzuversetzen Pro Zaunanlage ist am Gewässer max eine Tränke-Stelle für die Tiere zulässig Wir machen hier den Gewässeranlieger darauf aufmerksam dass vor genannte Gegenstände Außerorts an den Gewässern nur in einem Abstand von mind 10 m ab Uferböschungsoberkante gelagert werden dürfen Innerorts gilt der 5 m Abstand ab der Gewässerböschungsoberkante Dort wo am Uferbereich wiederkehrend Überschwemmungen die Flächen können bei den Gemeinden oder beim der unteren Wasserbehörde abgerufen werden stattfinden sind die oben aufgezählten Gegenstände umgehend zu entfernen Diese gelagerten Dinge können an der nächsten gelegenen Brücke oder Durchlass für eine Verklausung Verstopfung sorgen Das Hochwasser kann nicht mehr kontrolliert abfließen und sorgt dadurch aufgrund des Rückstaus zustandsbedingt für Überschwemmungen die große Schäden verursachen können In den Gewässerrandstreifen sind weiter nicht zulässig • die Umwandlung von Grünland in Ackerland • das Entfernen standortgerechter Bäume und Sträucher • die Neuanpflanzung nicht standortgerechter Bäume und Sträucher • der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen • die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen • der Einsatz von Dünger und Pestiziden im 5 m Gewässerrandstreifen Verboten sind außerdem ab 01 Januar 2019 im Bereich von fünf Metern ab Uferböschungsoberkante die Nutzung als Ackerland mit Ausnahme des Anlegens eines mehrjährigen Blühstreifens für Insekten Wir bitten an dieser Stelle alle Gewässerangrenzer insbesondere die Anlieger mit landwirtschaftlichem Betrieb um Mithilfe zur Hochwasservorsorge und zum Schutz der Gewässerufer Gewässerrandstreifen Mit freundlichen Grüßen LRA LÖ FB UMWELT DAS RATHAUS INFORMIERT Landkreis Lörrach Starkregenund Erosionsereignisse melden Landkreis schaltet Meldeportal online Beitrag zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen Landkreis Lörrach Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Schäden die im Landkreis Lörrach durch Starkregen und Erosion entstanden sind an das Landratsamt melden und somit einen Beitrag zur Erfassung neuer Gefahrengebiete und zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen leisten Seit 2018 widmet sich der Landkreis intensiv dem Thema Starkregen im Rahmen des Projekts „EroL – Erosion durch Starkregen im Markgräflerland“ Hintergrund sind die deutlich zunehmenden Unwetterereignisse der vergangenen Jahre durch die es regelmäßig zu Überflutungen von Straßen mit Schlamm und Geröll kommt Im Rahmen des Projekts entstehen bis zum Jahresende 2020 mehrere Konzepte für Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Erosion Auch die Alarmund Einsatzpläne der am Projekt beteiligten Gemeinden im Markgräflerland werden um diesen Themenpunkt erweitert Durch den Klimawandel beginnt die sogenannte Starkregensaison immer früher Im Landkreis Lörrach traten in den letzten Jahren erste heftige Niederschläge bereits ab Mitte April auf Durch die Hitzesommer mit lang andauernden Trockenperioden kann Regen der plötzlich und intensiv fällt nicht mehr vom Boden aufgenommen werden und fließt oberflächlich in großen Mengen ab Von der Seite www loerrachlandkreis de erol werden die mitmachenden Bürgerinnen und Bürger auf ein Online-Formular weitergeleitet wo das Ereignis beschrieben und auf einer Karte lokalisiert werden kann Nach erfolgter Prüfung durch den Fachbereich Umwelt werden die Einträge freigegeben und im Bürger-GeoPortal beziehungsweise in der Starkregengefahrenkarte als Symbol dargestellt Eine Veröffentlichung persönlicher Daten oder Fotos der Schäden erfolgt nicht Als Leuchtturmprojekt unterstützt „EroL“ den Landkreis bei der Anpassung an den Klimawandel maßgeblich Das Projekt wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit finanziert 80 Prozent Förderquote und unter der Schirmherrschaft des Landkreises Lörrach umgesetzt Die restlichen Mittel werden durch den Landkreis übernommen MALSBURG - MARZELL www malsburgmarzell de