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DONNERSTAG 10 DEZEMBER 2020 NR 50 6 Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt Waldeigentümer mit über 500 Millionen Euro Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre Sturm und Schädlingen auch in diesem Jahr wieder stark zugesetzt Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der ganze Forstsektor stehen damit das dritte Jahr in Folge vor großen Herausforderungen In dieser Krisensituation hat die Bundesregierung als Teil des Corona-Konjunkturpakets eine flächenbezogene „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ mit einem Gesamtvolumen von bundesweit 500 Mio Euro Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann von privaten und kommunalen Waldbesitzern ab sofort beantragt werden Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche z Bnach den Zertifizierungssystemen PEFC oder FSC Die Förderleistung beträgt je nach Zertifizierungsstandard 100 Euro oder 120 Euro pro Hektar und richtet sich an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen Förderanträge werden von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe FNR bis zum 30 10 2021 ausschließlich über das Online-Portal www bundeswaldpraemie de entgegengenommen Das Förderprogramm basiert auf den Deminimis-Reglungen daher ist die Deminimis-Obergrenze von 200 000 Euro Fördersumme innerhalb von drei Steuerjahren relevant Als Ansprechpartner für Fragen steht ausschließlich die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe FNR zur Verfügung Im Antragsverfahren ist ein Eigentumsnachweis für die Waldfläche in Form des letzten Beitragsbescheids der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie ein Zertifizierungsnachweis PEFC FSC erforderlich Überlinger Uhu verstorben Seit vielen Jahren schon lebt ein Uhu-Pärchen im Stadtgarten und den Stadtgräben von Überlingen und konnte sich bisher fast jedes Jahr über mehrfachen Nachwuchs freuen Diese Liebe fand jetzt ein trauriges Ende Ein Uhu-Weibchen wurde im Stadtgraben in der Nähe des Uhu-Brutplatzes tot aufgefunden Zwar sind die beiden Altvögel nicht beringt jedoch kann man aufgrund der Brutplatztreue der Vogelart und dem bisherigen Verhalten der Vögel darauf schließen dass es sich dabei um das bekannte Überlinger Uhu-Weibchen handelt Bei der Untersuchung des Kadavers in der „Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsanstalt“ in Aulendorf wurde herausgefunden dass das Tier an Organversagen durch Herpesviren verstorben ist Die Aufnahme der Viren erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit über eine Taube als Beutetier Das ist zwar bedauerlich zählt bei Wildtieren aber als natürliche Todesursache Bis zur Brutzeit im Frühjahr versucht das Männchen jetzt ein neues Weibchen anzulocken Allerdings kann es sein dass durch den Verlust nun im kommenden Jahr keine Brut zustande kommt Auch in der Vergangenheit gab es ein Jahr in dem keine Jungvögel ausgebrütet wurden Die bisher schon aufgebauten Schutzeinrichtungen bleiben vorsorglich bestehen damit einer möglichen neuen Uhu-Liebschaft nichts im Wege steht Bekanntmachung der Tierseuchenkasse TSK Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr 10 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2021 ist der 01 01 2021 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt Sollten Sie bis zum 01 01 2021 keinen Meldebogen erhalten haben rufen Sie uns bitte an Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung Viehhändler Vieheinkaufsund Viehverwertungsgenossenschaften sind zum 1 Februar 2021 meldepflichtig Die uns bekannten Viehhändler Vieheinkaufsund Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2021 einen Meldebogen Meldeund beitragspflichtige Tiere sind • Pferde • Schweine • Schafe • Hühner • Truthühner Puten Meldepflichtige Tiere sind Bienenvölker sofern nicht über einen Landesverband gemeldet Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons Wisenten und Wasserbüffel Die Daten werden aus der HIT Datenbank Herkunftsund Informationssystem für Tiere herangezogen Nicht meldepflichtig sind u a Gefangengehaltene Wildtiere z B Damwild Wildschweine Esel Ziegen Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere s o gehalten entfällt derzeit die Meldeund Beitragspflicht für die Hühner und oder Truthühner Für die Meldung spielt es keine Rolle ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden Schweine Schafe und oder Ziegen sind unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW bis 15 01 2021 an HIT zu melden Die Tierseuchenkasse BW bietet an die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www tskbw de Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Meldeund Beitragspflicht Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste Zudem können Sie als gemeldeter Tierbesitzer Ihr Beitragskonto gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre etc einsehen Telefon 0711 9673-666 Fax 0711 9673 – 710 E-Mail beitrag@tskbw de Internet www tskbw de