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10 | FREITAG 11 DEZEMBER 2020 Stadtnachrichten „Hallo Bad Krozingen“ Lärmbelästigung durch Altglascontainer Vermehrt gehen beim Fachbereich Ordnung Sicherheit Klagen darüber ein dass die Altglascontainer im Ortsgebiet auch an Sonnund Feiertagen unerlaubterweise benutzt werden Um eine Beeinträchtigung der Anwohner zu vermeiden sind folgende Einwurfzeiten an den Altglascontainern nach der Polizeiverordnung der Stadt Bad Krozingen festgelegt Wertstoffund Altglassammelbehälter dürfen in der Zeit von 13 00 Uhr bis 15 00 Uhr und von 20 00 Uhr bis 07 00 Uhr sowie sonnund feiertags nicht benutzt werden Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner Eine aktuelle Auflistung der Standorte der Altglascontainer können Sie auf der Homepage der Stadt Bad Krozingen unter https www badkrozingen de abfallentsorgung abrufen Weiterhin sind die Container-Standflächen leider immer wieder Gegenstand von Beschwerden weil teilweise das Altglas Fla - schen neben den Containern abgestellt werden obwohl diese bereits überfüllt sind Zudem werden Kartons oder Plastiktüten in denen die leeren Flaschen transportiert wurden neben den Container entsorgt Dies führt zu den unsauberen Standflächen die von den Bürgern mit Recht auch im Hinblick auf das Ortsbild beklagt werden Aufgrund dieser Vorkommnisse möchte die Stadtverwaltung auf diesem Wege an die Vernunft der Bürger appellieren die Wertstoffe ordnungsgemäß zu entsorgen und die umliegenden Anwohner so wenig wie möglich zu belasten Fachbereich Ordnung Sicherheit Erhöhung der Müllgebühren Die Behältergebühren im Landkreis werden – nach über 20 Jahren Gebührenstabilität – erhöht Der ALB war es wichtig die Erhöhung moderat und sozialverträglich zu gestalten So erhöhen sich beispielsweise die Jahresgebühren für die beiden am häufigsten genutzten Behältergrößen im Landkreis die 35 lund die 50 l-Restmülltonne mit Biotonne um 6 40 Euro bzw 9 10 Euro Dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 53 Cent bzw 75 Cent Nicht erhöht wird die Grundgebühr von 38 € im Jahr die von jedem Haushalt zu bezahlen ist Wesentliche Gründe für die Gebührener höhung sind kontinuierliche Kostensteigerungen in den letzten Jahren für das Einsammeln und Entsorgen der Abfälle Diesen höheren Kosten stehen deutlich gesunkene Wertstofferlöse in den vergangenen Jahren entgegen So sinken voraussichtlich die Verwertungserlöse für Papier im nächsten Jahr - verglichen mit 2017 - um 2 4 Millionen Euro Haben Sie noch Fragen? Gebühreneinzug der ALB 0761 2187 8844 gebuehreneinzug@lkbh de • www lkbh de alb Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall Informationen der unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald In den vergangenen Wochen hat die Zahl von verendet aufge - fundenen Wildtieren die vermutliche durch Kollisionen mit einem Kraftfahrzeug zu Tode gekommen waren vermehrt zugenommen Die untere Jagdbehörde des Landratsamtes weist in diesem Zusammenhang darauf hin dass ein nicht gemeldeter Wildunfall einen Verstoß gegen das Jagdund Wildtiermanagementgesetz darstellt Zudem werden den verletzten Tieren hier - durch unnötige Schmerzen und Leiden zugefügt welche durch richtiges Verhalten vermieden werden können Daher gilt es nach einem Wildunfall folgende Regeln unbedingt zu beachten Warnblinkanlage einschalten Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern Das gilt auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist Bleiben Sie vor Ort und rufen Sie die Telefonnummer 110 um den Wildunfall zu melden Wichtig hierbei ist die Unfallstelle so genau als möglich zu beschreiben Nur anhand genauer und zuverlässiger Angaben hierzu ist es für den Jäger möglich das gegebenenfalls verletzt geflüchtete Tier zu finden Das verletzte Tier keinesfalls anfassen oder streicheln Jegliche Berührung stellt für das Tier zusätzlichen Stress dar Ebenso können verletzte Tiere auch eine erhebliche Gefahr für Menschen darstellen Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden sonst könnte eine Anzeige wegen Wilderei erfolgen Verlassen Sie die Unfallstelle nicht bevor die Polizei oder der durch die Polizei verständigte zuständige Jäger an der Unfallstelle eintrifft Somit kann nach der ordnungsgemäßen Meldung dann durch die Polizei oder den Jäger eine Unfallbescheinigung zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung ausgestellt werden Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Jagdund Wildtiermanagementgesetz verstößt indem er nicht unverzüglich einen Wildunfall bei Polizeidienststellen oder Gemeindeverwaltungen anzeigt handelt ordnungswidrig Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden Abzug der DRK-Kleidercontainer Der DRK-Kreisverband Müllheim e Vhat bis auf weiteres alle Kleidercontainer im Kreisverbandsgebiet abgezogen Das DRK begründet diese Entscheidung mit der permanenten Überfüllung zudem werden die Container immer öfter beschädigt und aufgebrochen Ein weiterer wichtiger Grund ist dass weltweit der Absatzmarkt für die Altkleider weggebrochen ist und es im Moment nur wenige Abnehmer für die Kleidung gibt Das DRK bittet um Verständnis für diese Entscheidung Sobald sich die Situation entspannt bzw normalisiert hat sollen die Container wieder an den bisherigen Standorten aufgestellt werden BAD KROZINGEN AKTUELL ENDE DES AMTLICHEN TEILS Ende der amtlichen Bekanntmachungen und der Rubriken „Aus der Stadtverwaltung“ „Bad Krozingen aktuell“ und „Wirtschaftsförderung aktuell“ Verantwortlich Bürgermeister Volker Kieber