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AMTSBLATT DER GEMEINDE SCHWANAU FREITAG DEN 5 FEBRUAR 2021 4 Kein Parken auf Gehwegen Wo weder Seitenstreifen vorhanden noch Parkplätze angelegt oder markiert sind ist zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren Das Parken oder auch Halten auf dem Gehund oder dem Radweg ist verboten wenn es nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist In der Praxis wird jedoch in vielen Straßen dagegen verstoßen und auf dem Gehweg geparkt in der Regel zum Schutz des eigenen Fahrzeugs wenn die Fahrbahn schmal ist oder auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrzeuge parken Dabei wird beim Gehwegparken außer Acht gelassen dass gehbehinderte Menschen Rollstuhlfahrer Eltern mit Kinderwagen oder Kinder die auf dem Gehweg Rad fahren müssen bzw dürfen entsprechend Platz benötigen Für diese ist die verbleibende Restbreite des Gehwegs dann oft zu schmal Wir appellieren daher an alle Autofahrer Nehmen Sie Rücksicht und parken Sie Ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig am Rande der Fahrbahn Denken Sie beim Parken auf der Straße allerdings auch daran dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern verbleiben muss um auch größeren Fahrzeugen nicht zuletzt Feuerwehrund Rettungswagen eine ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten Ggf ist entsprechend versetzt zu parken Gemeinde Schwanau Warnung vor unseriösen Anzeigenwerbern Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgendes hin Die Gemeinde Schwanau hat derzeit weder eine Bürgerbroschüre noch sonstiges Prospektbzw Infomaterial in Auftrag gegeben Sofern wir eine Neuauflage planen informieren wir vorab im Amtsblatt darüber und händigen dem Verlag bzw den Anzeigenwerbern die dann i d Rauch persönlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen ein entsprechendes Begleitschreiben aus Sollten Sie – und hier sind insbesondere die Gewerbetreibenden angesprochen – in der letzten Zeit oder demnächst bezüglich einer Werbeanzeige für eine Bürgerinformation oder dergleichen angeschrieben werden so ist Vorsicht geboten Schauen Sie sich genau an was Sie unterschreiben Leider gibt es immer wieder unseriös agierende Verlage die mit Ihrer Anzeige unter Vortäuschung falscher Tatsachen schnelles Geld machen möchten Gemeinde Schwanau Fundsache Ortsteil Wittenweier Es wurde an der Treppe zum Dammverteidigungsweg beim Sportplatz eine Brille gefunden Zu erfragen bei der Ortsverwaltung Wittenweier Tel 07824-928 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schwanau für das Haushaltsjahr 2021 Das Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg hat mit Verfügung vom 21 01 2021 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 81 Abs 2 i Vm § 121 Abs 2 sowie § 96 Abs 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt Wir weisen darauf hin dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom 08 02 2021 bis einschließlich 16 02 2021 während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Schwanau-Ottenheim Kirchstraße 16 zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schwanau für das Haushaltsjahr 2021 hat folgenden Wortlaut Haushaltssatzung der Gemeinde Schwanau für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14 12 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1 Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1 1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13 218 700 1 2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 14 967 300 1 3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Saldo aus 1 1 und 1 2 von -1 748 600 1 4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1 5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1 6 Veranschlagtes Sonderergebnis Saldo aus 1 4 und 1 5 von 0 1 7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Saldo aus 1 3 und 1 6 von -1 748 600 2 Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2 1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12 947 100 2 2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17 194 000 2 3 Zahlungsmittelüberschuss -bedarf laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus 2 1 und 2 2 von -4 246 900 2 4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2 620 000