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Uhldingen-Mühlhofen Freitag den 30 März 2018 Seite 7 Auf dem Gebiet der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Die frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB fi ndet in der Zeit von Montag 09 April 2018 bis einschließlich Freitag 16 Mai 2018 statt Während dieser Zeit kann der Vorentwurf zur 3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes bei folgenden Dienststellen öff entlich eingesehen werden Rathaus Meersburg Marktplatz 1 Stadtbauamt 1 OG im Flur vor dem Zimmer Nr 8 Öff nungszeiten Mo - Fr 08 00 - 12 00 Uhr und zusätzlich Do 14 00 - 18 00 Uhr Rathaus Uhldingen-Mühlhofen Aachstraße 4 1 OG Bauamt vor dem Zimmer 22 Öff nungszeiten Mo - Fr 08 00 - 12 00 Uhr und Do 14 00 - 18 00 Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu diesem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei den jeweiligen Rathäusern der Verbandsgemeinden vorgebracht werden Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem § 2 Abs 4 BauGB durchgeführt In der Begründung zum Vorentwurf ist der Umweltbericht gem § 2a Abs 2 BauGB für die Flächen in Meersburg enthalten in dem die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung beschrieben werden Der Umweltbericht für die Flächen in Uhldingen-Mühlhofen wird im Laufe des Verfahrens nachgereicht Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG ist nicht erforderlich Es wird darauf hingewiesen dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs 2 Satz 1 BauGB auszuliegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen einsehbar ist Gemäß § 3 Abs 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend gemacht werden können Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen dass ein Bauleitplanverfahren ein öff entliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öff entlicher Sitzung beraten und entschieden werden Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken Meersburg 22 03 2018 gez Herr Bürgermeister Robert Scherer Verbandsvorsitzender