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Seite 3 · Freitag 21 Oktober 2022 Richtlinie der Stadt Löffi ngen für die Vergabe von Bauplätzen in Löffi ngen und den Stadtteilen I Präambel Die angespannte Lage auf dem Wohnungsund Immobilienmarkt macht es erforderlich neue Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken an Privatpersonen zu erlassen Für den Fall dass es mehr Bewerber als Baugrundstücke gibt erfolgt die Vergabe nach dieser Richtlinie Ansonsten erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungsunterlagen Die Kriterien orientieren sich an den Muster-Bauplatzvergabekriterien des Gemeindetags Baden-Württemberg Die Stadt Löffi ngen verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Löffi ngen zu stärken und zu festigen § 1 Abs 6 Nr 2 BauGB Ohne die Bauplatzvergabe wäre die in der Stadt Löffi ngen verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu dauerhafte langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt Löffi ngen zu ermöglichen weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt § 1 Abs 6 Nr 2 3 und 4 BauGB Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen um auch zukünftig in der Stadt Löffi ngen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein § 1 Abs 6 Nr 3 BauGB Die örtliche Gemeinschaft in der Stadt Löffi ngen wird geprägt von Menschen die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren Dies soll in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden Dabei sollen Bürger welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion Sonderaufgabe in einem eingetragenen Verein einer sozialkaritativen oder kirchlichen Organisationen die in der Stadt Löffi ngen ihren Sitz haben als Mitglied des Gemeinderats oder Ortschaftsrats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren verdient gemacht haben besonders berücksichtigt werden Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter berücksichtigt Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins einer Organisation können nicht berücksichtigt werden Mehrere Funktionen in verschiedenen Vereinen und Organisationen werden hingegen addiert Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 Vertrag von Lissabon hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips die Stärkung des Ausschusses der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor Die Bauplatzvergabekriterien der Stadt Löffi ngen setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der europäischen Rechtsentwicklung fortgeschrieben Ein Rechtsanspruch auf eine Bauplatzvergabe oder den Erwerb eines bestimmten Grundstücks kann nicht abgeleitet werden II Vergabeverfahren 1 Nach der öff entlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 22 September 2022 werden die Bauplatzvergabekriterien auf der Homepage der Stadt Löffi ngen und im Mitteilungsblatt in der Ausgabe am 21 Oktober 2022 sowie weiteren Ausgaben öff entlich bekanntgemacht 2 Nach Fertigstellung der Erschließung des jeweiligen Baugebietes und Vermessung der einzelnen Bauplätze werden diese dann auf der Homepage der Stadt Löffi ngen und im Mitteilungsblatt ausgeschrieben Bis zum Ausschreibungsbeginn können sich Interessierte auf eine Interessentenliste bei der Stadt Löffi ngen Rechnungsamt Liegenschaften Frau Johner Telefon 07654 802-40 E-Mail johner@loeffi ngen de eintragen lassen ohne Anspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes Sie werden dann nach der öff entlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats und der Veröff entlichung dieser Bauplatzvergabekriterien über den Bewerbungsbeginn und die Bewerbungsfrist per Mail oder in Schriftform informiert 3 Alle Bewerber müssen sich mit dem ausgefüllten Bewerbungsfragebogen und den vollständigen Unterlagen im verschlossenen Umschlag bis zum angegebenen Termin bewerben Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen 4 Nach Ablauf der Frist wertet die Stadt Löffi ngen die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet Streben mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl in der Reihenfolge der von ihnen festgelegten Priorität den gleichen Bauplatz an so entscheidet das Los 5 Über das Ergebnis der Auswertung werden gemäß der festgestellten Punkteverteilung der wertbaren Bewerbungen die ab Platzziff er 1 in der absteigenden Reihenfolge ermittelten Bewerber schriftlich von der Stadt Löffi ngen informiert AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Friedhof in Löffi ngen wurde im Rahmen einer Friedhofskonzeption überplant Die Gemeinde hat die Planunterlagen §1 Absatz 2 BestattVO einen Monat öff entlich auszulegen Die Planunterlagen zur Friedhofserweiterung sind ab dem 31 10 2022 bis einschließlich 01 12 2022 zu den regulären Öff nungszeiten des Rathaus Löffi ngen im Bürgerbüro einsehbar Auch auf unserer Homepage unter https www loeffi ngen de rathausservice oeff entlichebekanntmachungen können die Unterlagen eingesehen werden Wir möchten darauf hinweisen dass während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Bedenken vorgebracht werden können