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Seite 6 · Freitag 21 Oktober 2022 VI Sicherung des Förderzwecks Der Inhalt des Grundstückskaufvertrages richtet sich nach den städtischen Musterverträgen Die Stadt behält sich vor die Verträge an eine neue Sachlage neue Erkenntnisse oder eine veränderte Rechtsprechung anzupassen Maßgeblich ist der im jeweiligen Einzelfall vereinbarte und notariell beurkundete Vertrag Mit Abschluss des Kaufvertrages verpfl ichten sich alle Käufer gegenüber der Stadt Löffi ngen zu Übernahme weiterer Verpfl ichtungen insbesondere einer Bauverpfl ichtung Verpfl ichtung zur Eigennutzung sowie Veräußerungsverbot Die Übergabe des Baugrundstücks erfolgt mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises Einzelheiten hierzu werden im Kaufvertrag geregelt VII Verkaufspreis Die Stadt Löffi ngen verkauft ihre Bauplätze zum vollen Preis Eine vergünstigte Abgabe erfolgt somit nicht VIII Bauund Wohnverpfl ichtung Der Erwerber muss sich verpfl ichten auf dem Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss ein Wohnhaus bezugsfertig zu erstellen Diese Verpfl ichtung wird durch ein Rückerwerbsrecht im Grundbuch abgesichert Ein Rückerwerbsrecht hat die Stadt auch wenn das Grundstück ganz oder teilweise in unbebautem Zustand weiterveräußert wird Die Kosten für die Ausübung des Rückerwerbsrechts trägt der Erwerber Die Stadt wird mit ihrem Rückerwerbsrecht hinter solche Pfandlasten zurücktreten die nachweislich der angemessenen Finanzierung des Bauvorhabens des Erwerbers zur Erfüllung seiner Bebauungsverpfl ichtung dienen Die Stadt Löffi ngen behält sich vor eine entsprechende Erklärung des Finanzierungsgläubigers zu verlangen Rückerwerbspreis ist der ursprüngliche Kaufpreis zuzüglich der gezahlten Beiträge und Hausanschlusskosten ohne Zinsen für die Zwischenzeit Der Erwerber muss sich verpfl ichten das zu errichtende Wohnhaus innerhalb von 8 Jahren nach Vertragsabschluss mit Hauptwohnsitz zu bewohnen Bei Nichteinhaltung dieser Wohnverpfl ichtung wird eine Vertragsstrafe von 3 % des Kaufpreises ohne Erwerbsnebenkosten pro Jahr der vorzeitigen Aufgabe des Hauptwohnsitzes vertraglich abgesichert IX Finanzierung Die Bauplatzinteressenten haben der Verwaltung in geeigneter Form eine gesicherte Finanzierung des Bauplatzerwerbes nachzuweisen X Inkrafttreten Diese Bauplatzvergabekriterien treten am 01 November 2022 in Kraft Gleichzeitig treten alle bisherigen Vergaberichtlinien außer Kraft RATHAUS AKTUELL Die nächste Ausgabe erscheint am 04 November 2022 Redaktionsschluss ist am Mo 31 Oktober 2022 um 6 Uhr Folgende Fundgegenstände wurden bei der Stadt Löffi ngen abgegeben Lfd Nr Tag der Abgabe Fundort Fundgegenstand 1816 10 10 2022 Dittishausen Wanderweg beim alten Pumphaus Brille mit schwarzer Fassung 1817 10 10 2022 Stadtwald Löffi ngen Barfußpfad Werkzeug-Kit versch Imbus-Schlüssel für Fahrrad Etui mit Druck „Spende Blut Rotes Kreuz“ 1818 10 10 2022 Postfi liale Löffi ngen Schlüsselbund mit 2 x Toyota-Autoschlüssel blaues Band LIDL 2 normale Schlüssel und sonstige Anhänger 1819 10 10 2022 Obere Hauptstr 22 Löffi ngen Lesebrille mit braungrauer Metallfassung 1820 13 10 2022 Bittenbachgelände Löffi ngen Vodafone Handy Hülle schwarz rot 1821 13 10 2022 Spielplatz Löffi ngen bei Café Naschwerk Kuscheltier „Spiderman“ Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Löffi ngen wenden Eine Übersicht über alle Fundsachen wird auf unserer Homepage www loeffi ngen de unter der Rubrik „Rathaus Service“ -> „Bürgerservice“ -> „Fundsachen“ veröff entlicht Bitte melden Sie bis spätestens 4 Wochen nach dieser Veröff entlichung Ihre Rechtsansprüche an den genannten Fundsachen im Fundbüro an Die Verwaltungsgebühr für die Abholung der Fundsache beträgt 5 00 € Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache es sei denn der Besitzer meldet sich vorher FUNDSACHEN