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DONNERSTAG 28 JUNI 2018 NR 26 3 AUS DER STADTVERWALTUNG Ferienbetreuung in den Sommerferien Die Stadt Überlingen bietet in den Sommerferien vom 20 08 bis 07 09 2018 eine Ferienbetreuung für alle Überlinger Schüler innen der Klassen 1 - 6 an Wie bisher wird die Betreuung in der Bunten Villa der Wiestorschule stattfinden Die Betreuung kann tageweise gebucht werden Wir bieten folgende Betreuungszeiten zu folgenden Gebühren an • halbtags 7 30 bis 12 30 Uhr 13 20 Euro Tag bei fünf Tagen 65 60 Euro • halbtags 7 30 bis 13 30 Uhr 14 30 Euro Tag bei fünf Tagen 71 30 Euro zzgl Mittagessen • ganztags 7 30 bis 17 00 Uhr freitags bis 14 00 Uhr 19 00 Euro Tag bei fünf Tagen 95 00 Euro zzgl Mittagessen Den verbindlichen Anmeldebogen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule und bei der Stadtverwaltung Abteilung Bildung Jugend Sport im Rathaus Er kann auch auf der Homepage der Stadt Überlingen www ueberlingen de unter Leben Freizeit -> Kinder Familien -> Links Broschüren heruntergeladen werden Anmeldefrist zur Abgabe der Anmeldung ist Freitag 03 08 2018 Die nächsten Termine für die Ferienbetreuung sind wie folgt • Herbstferien vom 29 10 bis 31 10 2018 • Weihnachtsferien vom 02 01 bis 04 01 2019 Im Rahmen der Inklusion möchten wir ab diesem Jahr auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Ferienbetreuung aufnehmen In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern in dem unsere Betreuerin das Kind kennenlernen kann wird geklärt ob wir die Betreuung übernehmen können Um die Fürsorgeund Aufsichtspflicht gewährleisten zu können ist es erforderlich dass die Eltern ihrem Kind eine Eingliederungshilfe Betreuungsperson für die Dauer der Ferienbetreuung ihres Kindes zur Seite stellen Sollten Sie Interesse an einer solchen Betreuung haben nehmen Sie bitte drei Monate vor der gewünschten Betreuungszeit Kontakt mit uns auf Bei Fragen steht Ihnen Frau Faller Abteilung Bildung Jugend Sport Tel 07551 99-1024 E-Mail b faller@ueberlingen de vormittags gerne zur Verfügung Bildung Jugend Sport An alle Überlinger Vereine Mitteilung der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre für die Pro-Kopf-Förderung Die Stadt Überlingen erstattet den Vereinen die Hälfte der eingenommenen Turnhallenbenutzungsentgelte Schlüssel hierbei ist die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre aller Überlinger Vereine Wir bitten die Vereine die Anzahl der Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren Stand 31 12 2017 aus Überlingen und den zugehörigen Ortsteilen anhand einer Mitgliederliste bis zum 30 06 2018 an die Abteilung Bildung Jugend Sport Münsterstraße 15 - 17 88662 Überlingen mitzuteilen Wichtig ist die Angabe der Anschrift und Bankverbindung des Vereins Später eingehende Meldungen werden bei der Mittelverteilung nicht mehr berücksichtigt Datenschutz Die Stadt Überlingen nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst Auf der Homepage www ueberlingen de geben wir Ihnen einen Überblick darüber wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten Entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen sind im Antrag die Gesamtmitgliederzahl sowie die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre mit Geburtsdatum und Wohnort Stand 1 Januar des Förderjahres aufzuführen Bitte nehmen Sie in Ihrem Zuschussantrag die schriftliche Einwilligung auf dass Sie mit der Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind die wir zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen Sofern noch nicht erfolgt holen Sie dafür die Einwilligung bei Ihren Vereinsmitgliedern ein Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@ueberlingen de Bildung Jugend Sport Erinnerung – Öffnungszeiten für den Lieferverkehr an der Promenade Wir möchten nochmals daran erinnern dass die Promenade ab dem 01 07 2018 einen autofreien Aufenthaltsort für Bürger und Gäste darstellen soll Aus diesem Grund wird die Promenade ab diesem Zeitpunkt für den motorisierten Verkehr gesperrt Ein reibungsloser Ablauf für den Lieferverkehr ist in der Zeit von 6 00 – 11 00 Uhr gewährleistet Außerhalb dieses Zeitfensters ist eine Anlieferung mit Fahrzeugen nicht mehr möglich Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie einen schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung stellen Diesen Antrag stellen Sie bitte bei der Abt Öffentliche Ordnung Frau Dagmar Schaupp Christophstr 1 gez Matthias Längin Bürgermeister