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SEITE 3 FREITAG 24 MÄRZ 2023 Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände Baden-Württembergische Kommunen legen 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik vor – Gemeinsame „Stuttgarter Erklärung“ der Kommunalen Landesverbände Badenwürttembergische Gemeinden Städte und Landkreise haben im letzten Jahr mehr als 180 000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine und aus anderen Staaten aufgenommen Zu Beginn war dies noch getragen durch eine große Bereitschaft der Zivilbevölkerung dazu Wohnraum und Unterkunft zur Verfügung zu stellen Zugleich haben die Kommunen ihre Aufnahmekapazitäten vervielfacht Doch alle verfügbaren Aufnahmeund Unterkunftskapazitäten sind nun belegt darauf weisen die Kommunen seit vielen Wochen hin Hinzu kommt die Tatsache dass auch die personellen und räumlichen Integrationskapazitäten nahezu vollständig erschöpft sind Das Dilemma zwischen der humanitären Pflicht zur Aufnahme der geflüchteten Menschen und dem was faktisch ermöglicht werden kann wird immer größer Dazu erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Steffen Jäger der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg Landrat Joachim Walter Tübingen und der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dr Peter Kurz Mannheim „Als bürgernächste Ebene ist es leider wiederholt notwendig dass die Kommunen in ihrer Verantwortung für das Gelingen vor Ort ein klares Signal an die Bundespolitik senden Es ist dringend notwendig eine realitätsbezogene Migrationsund Flüchtlingspolitik umzusetzen Dazu braucht es Gesetzgeber und Regierung sowie im Besonderen das Bewusstsein der Politik für die angespannte Situation in den Kommunen Die ‚Stuttgarter Erklärung‘ soll dies deutlich zum Ausdruck bringen Die Rückmeldungen aus den Gemeinden Städten und Landkreisen sind klar Um auch zukünftig eine verantwortliche Aufnahme und Integration von Ukrainern als auch bei den Asylbewerbern in den Kommunen vor Ort leisten zu können muss die nationale und die europäische Flüchtlingsund Migrationspolitik weiterentwickelt werden Wir brauchen eine Konsequenz in beide Richtungen – sowohl ein Fördern und Einfordern von Integration der Menschen mit Bleiberecht als auch eine Rückführung der Nicht-Bleibeberechtigen Dazu bedarf es dringend einer gelebten Solidarität innerhalb Europas auch beim Thema Verteilung “ „Mit dem Instrument der nationalen Ankunftszentren soll der Bund operativ Verantwortung in der Aufnahme nach Deutschland Geflüchteter übernehmen Dort könnten die Geflüchtete erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden die Bleibeperspektive von Asylsuchenden im Rahmen eines schnellen Prüfverfahrens überprüft und nur Personen mit Bleibeperspektive an Länder und Kommunen weiterverteilt werden Dies bedeutet jedoch klar dass der Bund die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive konsequent rückführen muss und die bilateralen Rückführungsabkommen ausweiten soll “ Der 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik „Konsequenz in beide Richtungen“ schlägt folgende Maßnahmen vor • Europaweit gleichmäßige Verteilung • Harmonisierung der Integrationsund Sozialleistungen innerhalb der EU • Nationale Ankunftszentren zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung • BAMF-Antragsstrecken zur schnellen Klärung von Aufenthaltschancen 24-Stunden-Verfahren • Rückführung der Personen ohne Bleibeperspektive direkt aus den nationalen Ankunftszentren • Ausweitung der bilateralen Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern • Weiterverteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer nur mit Bleibeperspektive • Verbindliche Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung • Vollständige Kostenerstattung für kommunale Aufwendungen • Mehr Wohnraum mehr Kitas mehr Integration • Durch Standardabbau und Entbürokratisierung Personalnot begegnen • Arbeitsmigration bedarfsgerecht weiterentwickeln AMTLICHES Schöffenwahl 2023 – Jetzt bewerben „Schöffen“ oder „Schöffinnen“ sind Bürgerinnen oder Bürger die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren bei den Amtsund Landgerichten teilnehmen Sie haben dabei die gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter*innen und tragen somit auch die gleiche Verantwortung Deshalb sollten sich Interessierte Bürger und Bürgerinnen aus Staufen mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 25 und 69 Jahren vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen Es werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue „Schöffen“ oder „Schöffinnen“ und „Jugendschöffen“ oder „Jugendschöffinnen“ gesucht Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die Kandidaten die beim Amtsgericht eingereicht und im Spätsommer 2023 gewählt werden Einige Anforderungen der Schöffenwahl im Überblick • Mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt zum 01 01 2024 • wohnhaft in Münstertal • deutsche Staatsangehörigkeit • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse • keine Personen die hauptamtlich in der Justiz tätig sind • gegen die Bewerbenden läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann • keine Personen die in den letzten 10 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch nicht auf Bewährung von mehr als 6 Monaten bestraft worden sind • Personen die nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren • Personen die sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben Besonders folgende Fähigkeiten sind gefragt • Verantwortungsbewusstsein • soziale Kompetenzen • Erfahrung im Umgang mit Menschen • gesundheitliche Eignung • über Rechte und Pflichten informiert sein • bereit sein Zeit zu investieren • auch in schwierigen Situationen objektiv und unvoreingenommen sein • Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen ist bei der Jugendschöffenwahl wichtig • Es sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich Interessent*innen für das Schöffenamt bewerben sich bitte schriftlich Formular bei der Gemeinde Münstertal Wer sich weiter über das Schöffenamt informieren möchte kann dies online unter www schoeffenwahl de tun