Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Donnerstag 17 April 2025 11 Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden-Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen Prof Dr Joachim Behnke konstatiert „Ideal wäre eine Größe von ca 40 Wahlkreismandaten Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung Zu Nummer 3 Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher dass eine komplizierte Entscheidungsfi ndung innerhalb der politischen Landschaft wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste nicht notwendig wird indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden wenngleich für eine andere Wahl Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft Zu Artikel 2 - Inkrafttreten Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen “ Bonndorf den 14 04 2025 gez Marlon Jost Bürgermeister >> LANDRATSAMT WALDSHUT << Waldbrände vermeiden Fast alle Waldbrände sind menschengemacht viele entstehen aus Unachtsamkeit Nachdem es in den vergangenen Wochen kaum Niederschlag gegeben und starker Wind den Boden ausgetrocknet hat besteht zur Zeit eine deutlich erhöhte Waldbrandgefahr Vereinzelt ist es auch schon zu kleineren Waldbränden gekommen Daher rät das Kreisforstamt zu folgendem Verhalten Grundsätzlich darf ein Feuer nur an offi ziell eingerichteten Grillund Feuerstellen entzündet werden Als Brennmaterial darf nur Holz oder Kohle verwendet werden beim Verlassen des Feuers muss dieses komplett gelöscht sein Aus diesem Grund ist es immer geboten Sand oder Wasser bereitzuhalten Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden auch Kinder dürfen nicht mit dem Feuer allein sein Zusätzlich ist es hilfreich den Waldbrandgefahrenindex WBI – siehe QR-Code – vorab im Internet zu prüfen bei Waldbrandstufen 4 oder 5 sowie bei Wind ist es sinnvoll auf ein Feuer zu verzichten Ab einer Lufttemperatur von 30° Celsius ist die Waldbrandgefahr besonders hoch Außerdem ist zu beachten dass Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen zu parken sind die Zufahrten in den Wald für die Feuerwehr immer freigehalten sind Heiße Fahrzeugteile können trockene Pflanzen entzünden daher nicht aus Gras und Wiesen parken Im Wald besteht vom 1 März bis zum 31 Oktober ein gesetzliches Rauchverbot Auch sollten niemals Zigaretten aus dem Auto geworfen werden da Zigaretten eine Hauptursache für Feldund Waldbrände sind Was tun wenn es im Wald brennt? Zu keinem Zeitpunkt sollte man sich selbst in Gefahr bringen Im Zweifel immer die Feuerwehr rufen Feuer und Glut können bei sehr kleinem Feuer mit Wasser aus einer Flasche gelöscht oder mit Sand Erde aus der Umgebung erstickt werden Bei größeren Brandherden oder großen Feuern ist der Eigenschutz sehr wichtig Zu keinem Zeitpunkt darf man sich selbst in Gefahr bringen Aus sicherer Entfernung kann die Feuerwehr über 112 kostenfrei informiert werden Es ist notwendig ruhig zu bleiben und sich entgegen der Windrichtung vom Feuer zu entfernen So melden Sie einen Waldbrand 1 Rufen Sie die Nummer 112 an 2 Wo brennt es? Beschreiben Sie den Ort Koordinaten Rettungspunkte Wegmarkierungen 3 Was brennt? Gras Grill Waldboden Bäume Baumkronen 4 Wer oder was ist betroffen? Personen Tiere Autos Gebäude Infrastruktur 5 Wer meldet? Rückrufnummer und Standort angeben für Nachfragen bereit halten 6 Wie groß ist der Brand? Fläche in Quadratmetern abschätzen Geänderte Leerungen bei der Müllabfuhr zu Ostern Aufgrund der Osterfeiertage verschieben sich die Leerungen der Mülltonnen im Landkreis Die Entsorgungsanlagen – Recyclinghöfe und Grünkompostieranlagen - bleiben planmäßig am Samstag vor Ostern 19 04 2025 geöffnet Für Bonndorf bedeutet das Abfuhr Biotonne verschiebt sich auf Dienstag 22 April Abfuhr Blaue Tonne verschiebt sich auf Donnerstag 24 April Die nächste Schadstoffsammlung ist ebenfalls am Donnerstag 24 April 11 00 bis 15 00 Uhr Parkplatz Stadthalle Bitte beachten Im Müllkalender Print und online und in der Abfall-App sind die Verschiebungen bereits berücksichtigt Eigenbetrieb Abfallwirtschaft appelliert an Trennung von Papier und Pappe Kartonage auf den Recyclinghöfen Sortenreine Papiersammlungen bedeuten höhere Erlöse für den Eigenbetrieb Sie werden in Form niedrigerer Müllgebühren und einer kostenlosen Blauen Papiertonne an die Kunden weitergegeben Damit dieses Angebot bestehen bleiben kann bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um die richtige Trennung von Papier und Pappe Kartonage auf den Recyclinghöfen Beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft fallen jedes Jahr verschiedene Kosten an u a für die Müllsammlungen und die Lagerung von Müll Weil Papier und Pappe Kartonage aber recycelt werden können erhält er für die gesammelte Menge Geld von den Firmen die das Papier verwerten Sie ist höher wenn das Papier sortenrein abgeholt werden kann also rein weißes Papier oder rein braunes Papier Pappe und Kartonage Ist das Papier gemischt wie in der Blauen Tonne muss es im Recyclingwerk sortiert werden Denn bestimmte Produkte wie etwa helles Druckerpapier können ausschließlich aus weißem Altpapier hergestellt werden Umgekehrt werden dunkle Papiersorten wieder zur Produktion von dunklen Produkten wie Kartonagen verwendet Für die Trennung der Papiersorten fallen im Recyclingwerk zusätzliche Kosten an wodurch der Erlös den der Eigenbetrieb erhält sinkt