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30 | DO 18 JULI 2019 | Mitteilungsblatt Meersburg Hagnau Stetten Daisendorf HAGNAU kehrsproblematik am See verursacht sind Mit welchen Existenz gefährdenden Entwicklungen ist für den Tourismus der Region und in Hagnau zu rechnen? Sollten Ausbauoder A B-Variante der B31NEU realisiert werden wird der Verkehrskollaps vorprogrammiert sein Die jahrelange Bauphase wird zum Desaster Also Tun wir alles in unserer Macht Stehende um unseren Positionen Gehör zu verleihen Bernd Saible Verkehrsinitiative Hagnauer Bürger e V Kontakt • VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUER BÜRGER E C • B31NEU BÜNDNIS PRO 7 5 PLUS GESCHÄFTSSTELLE Ittendorfer Straße 2 88709 Hagnau Tel +49 7532 414962 Mail info@verkehrsinitiativehagnau de VERSCHIEDENES Ferienzeit – für viele Arbeitszeit Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert darüber wann Sozialabgaben bezahlt werden müssen Für einen »echten« Ferienjob der nicht berufsmäßig ausgeübt wird und im Voraus auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben Dabei ist unerheblich wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind Bei mehreren Ferienjobs innerhalb von einem Jahr werden diese jedoch zusammengerechnet Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt aber nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient zahlt hingegen Sozialbeiträge Bei diesem sogenannten Minijob besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung Das hat viele Vorteile nicht nur bei der späteren Rente Zusätzlich erwirbt man den vollen Schutz der Rentenversicherung Beispielsweise können die Gesundheitspräventionsprogramme der Rentenversicherung genutzt werden und man kann eine Riester-Rente abschließen Wer beim Minijob keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen will muss das – im Gegensatz zu früher – beim Arbeitgeber beantragen Nähere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren »Minijob – Midijob Bausteine für die Rente« und »Tipps für Studenten Jobben und studieren« Im Internet unter www deutscherentenversicherungbw de stehen sie zum Herunterladen zur Verfügung oder können unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drvbw de bestellt werden Auskünfte zu den Themen Prävention Rehabilitation Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www deutscherentenversicherungbw de EXPERTENTIPP CHIP-TUNING ALS OFFENBARUNGSPFLICHTIGER SACHMANGEL RECHTSANWÄLTE INFORMIEREN DR HANS-PETER WETZEL – FACHANWÄLTE RECHTSANWÄLTE DR WETZEL BEHM www rawetzel de Der Sohn der Klägerin hatte vom Beklagten am 25 10 2008 ein KFZ der Marke „B“ zum Preis von 16 980 00 € erworben Am 03 07 2009 blieb das Fahrzeug mit einem kapitalen Motorschaden liegen Für den erforderlichen Austausch des Motors musste die Klägerin weitere 6 053 97 € aufwenden Noch vor dem von der Klägerin am 19 10 2009 vor dem Landgericht Dortmund eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens wurde der Klägerin bekannt dass an dem Fahrzeug des Sohnes durch einen Vorbesitzer im Mai 2006 bei einem Kilometerstand von 26 729 km eine leistungssteigernde Maßnahme in Form eines sog Chip-Tunings durchgeführt worden war Vor Einleitung des selbständigen Beweissicherungsverfahrens ließ sich die Klägerin alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag ihres Sohnes mit der Beklagten abtreten und verlangte von der Beklagten in der Klageschrift vom 04 06 2010 Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 16 980 00 € Zug um Zug gegen Rückübereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs „B“ Das im Berufungsverfahren zuständige OLG Hamm gab der Klage mit seinem Urteil vom 09 02 2012 Az I-28 U 186 10 in Höhe von 7 166 51 € teilweise statt In den Urteilsgründen führt das Gericht hierzu aus dass der PKW im Zeitpunkt des Verkaufs an den Sohn der Klägerin nicht die Bescha enheit aufgewiesen habe die bei Sachen der gleichen Art üblich seien und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten könne Es sei allgemein anerkannt dass nicht nur übermäßiger Verschleiß sondern schon das Risiko erhöhten Verschleißes durch eine besondere Art der Vornutzung einen Sachmangel begründen könne so z Bdie längere Verwendung als Taxioder Fahrschulwagen Die längere Verwendung des Fahrzeugs mit einem zum Zwecke der Leistungssteigerung durchgeführten Tunings – hier über eine Laufsstrecke von ca 60 000 km – begründe den nicht ausgeräumten Verdacht eines erhöhten Verschleißes des Motors und weiterer für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile wie z Bdes Getriebes und des Antriebstrangs Wird die Leistungssteigerung auch nur in einzelnen Fahrsituationen – insbesondere beim Beschleunigen – ausgenutzt kann es zu einer erhöhten thermischen Belastung und in Folge dessen zum vorzeitigen Verschleiß zahlreicher Bauteile kommen Es leuchte daher ein dass damit das Chip-Tuning das erhöhte Risiko einer verkürzten Gesamtlau eistung des Motors und weiterer Bestandteile begründe und diese Gefahr schon im Zeitpunkt der Übergabe an den späteren Käufer bestehe Mit einer solchen von der üblichen Bescha enheit eines Gebrauchtwagens nachteilig abweichenden Zustand müsse der Käufer regelmäßig nicht rechnen Darauf ob der am 03 07 2009 aufgetretene Motorschaden tatsächlich auf dem Chip-Tuning beruhe komme es daher nicht mehr an Auch sei in einem solchen Falle eine Nacherfüllungsau orderung mit Fristsetzung gem § 323 Abs 1 BGB entbehrlich da zum Einen durch arglistiges Verschweigen eines Mangels regelmäßig bereits die Vertrauensgrundlage zwischen Käufer und Verkäufer für eine weitere Zusammenarbeit zerstört sei und zum Anderen die Nacherfüllungsau orderung wegen der Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung nach § 326 Abs 5 BGB bereits von Gesetzes wegen entbehrlich sei Der Mangel lasse sich nämlich auch nicht mehr mit der Beseitigung des Chips oder Neuprogrammierung der Motorsteuerung beheben Dadurch werde der Verdacht dass die betriebswesentlichen Bauteile des Fahrzeugs durch die Vorbenutzung in getuntem Zustand übermäßig verschlissen seien nicht ausgeräumt Bei einer voraussichtlichen Gesamtlau eistung des Fahrzeugs von unstreitigen 250 000 km müsse sich die Klägerin jedoch vom Bruttokaufpreis für die vom Sohn der Klägerin gefahrenen 94 205 km eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 9 813 49 € gegenrechnen lassen Will der Verkäufer daher das Risiko eines Vertragsrücktritts wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels vermeiden sollte er den Käufer auf das ihm bekannte Chip-Tuning ausdrücklich hinweisen Nur auf diesem Wege kann der Verkäufer dem Arglisteinwand der Käuferseite entgehen