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FREITAG 19 JULI 2019 | 3 Stadtnachrichten „Hallo Bad Krozingen“ Aktenzeichen 792 K 98 14 Amtsgericht Freiburg im Breisgau VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag 10 09 2019 09 00 Uhr III Sitzungssaal Amtsgericht Freiburg im Breisgau Holzmarkt 2 79098 Freiburg öffentlich versteigert werden Grundbucheintragung Eingetragen im Grundbuch von Biengen Stadt Bad Krozingen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u Lage Anschrift qm Blatt Biengen 93 Gebäudeund Freifläche Riedstraße 12 738 10 040 Objektbeschreibung Lage lt Angabe d Sachverständigen unverbindlich Einfamilienhaus Ursprungsbaujahr 1806 Ökonomiegebäude Ursprungsbaujahr 1928 PKW Einzelgarage Baujahr 1966 Wohnfläche gesamt ca 197 00 qm Nutzfläche KG ca 110 qm Verkehrswert 260 000 00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 20 10 2014 in das Grundbuch eingetragen worden Aufforderung Rechte die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht wird aufgefordert vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt Hinweis Es ist zweckmäßig bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären Dies ist nicht mehr erforderlich wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein Beck Rechtspfleger Beglaubigt Freiburg im Breisgau 21 05 2019 Karle Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN