Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Donnerstag 24 Juli 2025 7 Das Regierungspräsidium informiert Sanierung der L 170 zwischen Brauerei Rothaus und Ebnet in den Sommerferien Vollsperrung von 11 August bis zum 5 September Das Regierungspräsidium Freiburg RP saniert in den Sommerferien die L 170 zwischen dem Kreisverkehr an der Brauerei Rothaus und der westlichen Zufahrt nach Bonndorf-Ebnet Kreis Waldshut Unter Vollsperrung des 4 3 Kilometer langen Straßenabschnitt erfolgen in der Zeit vom 11 August bis zum 5 September zunächst Forstarbeiten entlang der Strecke und anschließend die Erneuerung des Fahrbahnbelags Wie das RP mitteilt erfolgt die Umleitung des Verkehrs über Grafenhausen L 157 und das Steinatal L 159 Die Bauzeit ist auf die Sperrung im Steinatal vom 14 Juli bis zum 8 August aufgrund einer weiteren Sanierungsmaßnahme zeitlich abgestimmt Die Zufahrt zum Hauptparkplatz der Brauerei wird während der Bauarbeiten weitgehend möglich sein Nur an einem Wochenende gegen Ende der Bauzeit muss die Zufahrt gesperrt werden Darüber wird das RP rechtzeitig informieren Trauercafé Lebens-Spuren Ein Ort zum Austausch Wann Jeden ersten Donnerstag des Monats um 19 00 Uhr Wo Hofcafé Hofwies 11 79780 Stühlingen-Schwaningen Kontakt Andrea Barth Tel 0171-5801865 Ruth Baumgartner Tel 0152-51000138 Unser Angebot ist kostenfrei und offen für alle die einen Verlust erlebt haben Kommen Sie einfach vorbei – eine Anmeldung ist nicht notwendig Wir freuen uns auf Sie Mit freundlicher Unterstüzung der Gemeinde Bonndorf dem FAZ Kinderland Hohenlupfen Stühlingen Stellenausschreibung Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hochschwarzwald sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter in der Wasserversorgung m w d in Vollzeit für die öffentliche Wasserversorgung Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hochschwarzwald ist für die Wassergewinnung Wasserverteilung und Wasserspeicherung in den Gemeinden Bonndorf Grafenhausen Lenzkirch Schluchsee und Ühlingen-Birkendorf zuständig Ihr Aufgabengebiet • vorwiegend Betreuung von Ortsnetzen • selbständige Leckortung in den Ortsnetzen und ggfs außerhalb des Verbandsgebiets • Teilnahme am Bereitschaftsdienst zusätzliche Vergütung auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit • Mithilfe bei Betrieb Steuerung und Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen einschließlich Quellsammelschächte Wasseraufbereitungsanlagen Hochbehälter etc • Teilweise Datenauswertung und Bewertung auch mit Fernwirktechnik z B Verbräuche Zählerstände etc Ihr Profi l • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklich artverwandten Beruf wie Elektroniker Anlagenmechaniker für Sanitär-Heizungsund Klimatechnik oder Rohrleitungsbauer • Berufserfahrung im Bereich Wasserversorgungsanlagen wären wünschenswert aber nicht Voraussetzung • teamorientierte verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für unser Lebensmittel Nr 1 • Flexibilität sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaft auch an Wochenenden • Besitz der Führerscheinklassen B BE Wir bieten Ihnen eine interessante verantwortungsvolle unbefristete und krisensichere Vollzeit-Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung im Rahmen des TVöD Fortbildungen Zusatzversorgung in der ZVK Job-Rad und betriebliche Altersversorgung an Es ist eine abwechslungsreiche Arbeit in einem jungen motivierten Team Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen bis zum 31 08 2025 an den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hochschwarzwald Fischbacher Straße 7 79859 Schluchsee gerne auch per Mail an roth@schluchsee de Für Fragen stehen Ihnen vom technischen Bereich Herr Weißhaar unter der Rufnummer 0160-1551175 oder Herr Roth von der Verwaltung unter der Rufnummer 07656 7723 zur Verfügung >> LANDRATSAMT WALDSHUT << Kompostierbare Biofolien-Müllbeutel nicht in Biotonnen erlaubt Immer wieder landen Biofolien-Müllbeutel mit der Beschreibung „kompostierbar“ in den Biotonnen Weil diese jedoch nicht recycelbar sind gelten sie als Störstoff und sind im Landkreis Waldshut nicht in der Biotonne erlaubt Warum sind kompostierbare Beutel verboten? Biofolienbeutel zersetzen sich in der für den Landkreis genutzten Vergärungsanlage nicht schnell genug Landen sie in der Biotonne müssen sie aussortiert und verbrannt werden Der zusätzliche Sortieraufwand und die Verbrennung bedeuten Mehrkosten Diese sind über die Abfallgebühren von allen Bürgerinnen und Bürgern zu zahlen Was passiert mit Biotonnen in denen diese Müllbeutel landen? Biotonnen mit Biofolienbeuteln werden nicht geleert sondern bleiben stehen Zudem informiert eine rote Karte unter dem Deckel darüber dass die Biotonne Störstoffe enthält und deshalb nicht geleert werden kann Werden die Biofolienbeutel entfernt kann die Biotonne beim nächsten Abfuhrtermin geleert werden Alternativ ist eine Leerung der Biotonne mit der Leerung des Restmülls schwarze Tonne möglich Hierfür fallen jedoch Kosten in Höhe der Leerungsgebühr für eine Restmüll-Tonne in der Größe der jeweiligen Biotonne an Welche Stoffe sind in der Biotonne erlaubt? Für die Sammlung von Bioabfällen eignen sich Papierbeutel Zeitungspapier und Küchenkrepp Eine Übersicht was in die Biotonne darf gibt es auf der Website des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter www abfalllandkreiswaldshut de Für Rückfragen steht der Kundenservice gerne zur Verfügung Telefon 07751 86-5432 E-Mail kundenservice abfallwirtschaft@landkreiswaldshut de