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Amtsblatt der Stadt Herbolzheim Freitag 27 März 2020 13 4 Tieferlegung 200 00 € 5 Aushub beiseite fahren 75 00 € 6 Beisetzung von Urnen mit Aschen von Verstorbenen 75 00 € 7 Umbettung eines Verstorbenen nach Std - Nachweis 8 Zuschlag zu Ziff er 1 bis 7 für Inanspruchnahme an Samstagen und Sonnund Feiertagen - nur im Ausnahmefall - 50 % Grabnutzungsgebühren 1 Gebühr für die Überlassung eines Reihengrabes auf 25 Jahre 500 00 € 2 Für Totgeburten und Fehlgeburten auch nicht bestattungspfl ichtige Verstorbene unter 500 g im Sternenfeld auf 10 Jahre 100 00 € 3 Gebühr für die Überlassung eines Kinderwahlgrabes auf 15 Jahre - für Kinder die vor Vollendung des 10 Lebensjahres verstorben sind - 200 00 € 4 Gebühr zum Anbringen einer Tafel eines Schildes für die Beschriftung mit Namen Geburtsund Sterbedatum auf 15 Jahre am “ Ort des Gedenkens “ 80 00 € 5 Gebühr für die Überlassung eines Einzelwahlgrabes oder gärtnergepfl egtes Grabfeld auf 25 Jahre 1 000 00 € 6 Gebühr für die Überlassung eines Wahlrasengrabes Einzelwahlgrab auf 25 Jahre - inklusive Pfl egeaufwand und anteilige Ablagefl äche 1 800 00 € 7 Gebühr für die Überlassung eines Doppelwahlgrabes auf 25 Jahre 1 700 00 € 8 Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Ziff ern 1 5 6 und 7 ist für jedes angefangene Jahr ein 25stel bei 2 ein 10stel bei 3 und 4 ein 15stel der vollen Gebühr nach dem Stand der Neubelegung und Vergabe einer Stelle am “ Ort des Gedenkens “ zu zahlen 9 Gebühr für die Überlassung einer Urnennische in der Urnenwand auf 20 Jahre 875 00 € a für die Nischengrundplatte einmalig 150 00 € 10 Gebühr für die Überlassung eines Urnenreihengrabes im Urnenhof auf 20 Jahre anonyme Bestattungen 500 00 € 11 Gebühr für die Überlassung eines Urnengrabes im Urnengrabfeld oder gärtnergepfl egtes Grabfeld auf 20 Jahre 875 00 € 12 Gebühr für die Überlassung eines Urnenwahlbaumgrabes auf 20 Jahre - inklusive Pfl egeaufwand und eine Schriftstele 1 800 00 € 13 Gebühr für die Überlassung eines Urnenwahlgrabes neben dem Weinstock auf 20 Jahre - inklusive Pfl egeaufwand und eine Schriftstele 1 800 00 € 14 Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Ziff ern 9 11 bis 13 ist für jedes angefangene Jahr ein 20stel der vollen Gebühr nach dem Stand der Neubelegung zu zahlen Gebühr für andere Benutzungen und erbrachte Dienstleistungen 1 Für die Benutzung und Reinigung werden erhoben a der Leichenhalle einschließlich Benutzung der Einsegnungshalle für die Bestattungsfeier bis zu fünf Tagen 250 00 € b der Leichenhalle ab dem 6 Tage 50 00 € Tag c der Kühlzelle 40 00 € Tag d des Notsarges 20 00 € Tag 2 Für erbrachte Dienstleistungen werden erhoben a Leichenträger werden von der Stadt gestellt - Prokurator 80 00 € - Leichenträger 70 00 € Träger b Leichenträger nur wenn es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist werden von Vereinen Organisationen oder Angehörigen gestellt - Prokurator 80 00 € c Zuschlag zu Nr 2 a und Nr 2 b für die Inanspruchnahme an Samstagen und Sonnund Feiertagen - nur im Ausnahmefall - 50 % d Benutzung der Musikanlage 20 00 € e Überführung zur Leichenhalle auf Veranlassung oder im Falle des Fristablaufs nach § 27 des Bestattungsgesetz 75 00 € Information der Redaktion Geänderter Redaktionsschluss REDAKTIONSSCHLUSS für die Osterausgabe die bereits am Gründonnerstag 9 April erscheint ist am Freitag 3 April Wir bitten um Beachtung Zu spät eingegangene Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden Die Redaktion