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4 Freitag 27 März 2020 StadtNachrichten Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Benzenbrunnen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Die Gemeindevertretung der Stadt Herbolzheim hat am 19 12 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Benzenbrunnen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen In der Sitzung am 19 03 2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Benzenbrunnen“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen Ziele und Zwecke der Planung In den letzten Jahren ist in der Stadt Herbolzheim und der Region ein Bevölkerungswachstum zu verzeichnen Dies führt zu einer erhöhten Nachfrage auf dem lokalen Wohnungsmarkt Aus diesem Grund hat sich die Stadt das Ziel gesetzt dort wo es möglich ist eine aktive Baulandentwicklung zu verfolgen und auch kleinere Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum zu unterstützen Der Eigentümer der beiden Flurstücke Nr 2454 und 2455 am Ortsrand von Broggingen kam auf die Gemeinde zu um auf seinem Grundstück ein weiteres Wohngebäude zu errichten Aktuell dient das Grundstück als Gartenfläche für das benachbarte Wohngebäude welches ebenfalls im Besitz des Anfragenden ist Ein Bebauungsplan liegt für die beiden Flurstücke nicht vor Im Rahmen des §13b BauGB gibt es für Verfahren die bis Ende 2019 eingeleitet wurden die Möglichkeit kleinere Arrondierungen am Ortsrand einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen Da die Fläche über das bestehende Wohngrundstück erschlossen werden kann und es sich zur Abrundung des Siedlungskörpers an dieser Stelle städtebaulich anbietet möchte die Stadt Herbolzheim das Bauvorhaben planungsrechtlich ermöglichen und deshalb einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Benzenbrunnen“ aufstellen Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Broggingen am nordwestlichen Ortsrand Das Plangebiet wird im Norden und Nordosten durch Wiesenund Gartenflächen begrenzt Im Süden und Südwesten befinden sich mehrere Wohngebäude sowie ein Schreinereibetrieb Erschlossen wird das Gebiet über eine kleine Seitenstraße die direkt an die Ortsdurchfahrt von Broggingen K5118 Riedstraße angeschlossen ist Der geplante Geltungsbereich hat eine Größe von rd 1 783 m² und umfasst das Flurstück mit der Nummer 2455 und einen Teilbereich des Flurstücks Nummer 2454 Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Der Bebauungsplan „Benzenbrunnen“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 06 04 2020 bis einschließlich 11 05 2020 Auslegungsfrist im technischen Rathaus der Stadt Herbolzheim Hauptstraße 28 Besprechungszimmer während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https www stadtherbolzheim de startseite Verwaltung+ +Politik Aktuelle+Bebauungsplanverfahren html eingesehen werden Alternativ können Sie wie folgt zu den Unterlagen gelangen http www stadtherbolzheim de à Verwaltung und Politik im oberen Bereich der Internetseite à Bauen und Wohnen à Aktuelle Bebauungsplanverfahren Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Verwaltung der Stadt Herbolzheim Hauptstraße 28 79336 Herbolzheim abgegeben werden Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig Es wird darauf hingewiesen dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können Stadt Herbolzheim den 27 03 2020 Thomas Gedemer Bürgermeister In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19 März 2020 wurde die neue Friedhofssatzung beschlossen Vor allem auch um die Neugestaltung der Kindergräber und des Sternenfelds zu ermöglichen sowie den Ort des Gedenkens neu einzurichten Im Folgenden finden Sie den ganzen Text FRIEDHOFSSATZUNG der Stadt Herbolzheim Landkreis Emmendingen Aufgrund der §§ 12 Abs 2 13 Abs 1 15 Abs 1 39 Abs 2 und 49 Abs 3 Nr 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19 03 2020 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen Inhaltsübersicht I Allgemeine Vorschriften § 1 Widmung II Ordnungsvorschriften § 2 Öffnungszeiten § 3 Verhalten auf dem Friedhof § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof III Bestattungsvorschriften § 5 Allgemeines § 6 Särge und Urnen § 7 Ausheben der Gräber § 8 Ruhezeit § 9 Umbettungen Amtliche Bekanntmachungen