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Seite 11 Donnerstag den 23 April 2020 Kandern Agentur für Arbeit Lörrach -Pressemitteilung-Kinderzuschlag wird vorübergehend zum Notfall-KiZ Familienkasse unterstützt von Corona-Krise betrofene Familien In der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag KiZ vorübergehend zum Notfall-KiZ Er soll insbesondere Familien helfen die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen Mit dem Kinderzuschlag KiZ werden schon länger Familien in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht unterstützt Viele Familien stehen zurzeit vor existenziellen Sorgen weil es drastische wirtschaftliche Einschnitte gibt Familien die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden und jetzt nur noch ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden Deshalb wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom 01 April bis zum 30 September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut Neu ist Ausschlaggebend für die Prüfung ob Notfall-KiZ bewilligt wird ist für Anträge ab dem 01 April 2020 das Einkommen der Eltern im letzten Monat und somit nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant für Anträge im Mai das Einkommen von April Beim Notfall-KiZ müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen wenn sie kein erhebliches Vermögen haben Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern die noch keine 12 Monate sozialversicherungspfichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiteroder Arbeitslosengeld haben Eltern die den Kinderzuschlag beziehen und bereits den Höchstsatz von 185 Euro erhalten bekommen eine automatische Verlängerung der Leistung für weitere sechs Monate Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine neuen Nachweise vorlegen Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen ob sie die Voraussetzungen erfüllen www arbeitsagentur de familieundkinder kizlotse Fällt die Prüfung positiv aus stellen Eltern den Antrag einfach online unter www kizdigital de bei der Familienkasse Nähere Informationen gibt es auch unter www arbeitsagentur de familieundkinder notfallkiz Bei Fragen hilft die Familienkasse Baden-Württemberg West gerne weiter Die IHK Hochrhein-Bodensee informiert Neue Anträge für die Corona Soforthilfe Bundesprogramm für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gestartet IHK Hochrhein-Bodensee bleibt mit großer Mannschaft im Einsatz 13 000 Anträge bereits eingegangen über zwei Drittel bereits geprüft Seit vergangenem Donnerstag ändern sich die Anträge für die Corona Soforthilfe Künftig füllen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter einen Antrag des Bundes Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten einen neuen Antrag des Landes aus Dass im laufenden Verfahren neue Formulare erscheinen ist dem föderalen System geschuldet Weil das Land etwas schneller am Start war muss nun das Soforthilfeprogramm des Bundes in das Land integriert werden Es ersetzt den bisherigen Antrag für die kleinen Unternehmen für die größeren bleibt es bei der Landesförderung Wichtig für die Antragsteller Die Konditionen bleiben unverändert die Antragstellung erfolgt immer und unverändert über die Seite des Landeswirtschaftsministeriums Wer bereits einen Antrag an das Land gestellt hat muss also nichts tun ein doppelter Zuschuss von Bund und Land für ein und denselben Liquiditätsengpass ist ausgeschlossen Die IHK Hochrhein-Bodensee beantwortet Fragen in einer Corona-Hotline 07531 2860333 und 07622 3907333 und prüft die eingereichten Anträge Auch wenn die neuen Anträge für etwas Verwirrung sorgen werden ist Claudius Marx optimistisch Grundsätzlich läuft das Verfahren gut alle beteiligten Stellen machen einen tollen Job Bund und Land agieren konzentriert und schnell das Geld fießt bereits Auch wir haben alle die Ärmel hochgekrempelt damit den Kleinund Kleinstunternehmen in den kommenden Monaten nicht die Luft ausgeht Wir wissen aber auch dass wir uns damit nur Zeit kaufen Zeit die jetzt genutzt werden muss um eine koordinierte Rückkehr in die wirtschaftliche Normalität vorzubereiten die freilich den Notwendigkeiten der Pandemiebekämpfung Rechnung tragen muss Bis dahin müssen wir alle Maßnahmen auch die der Unterstützungsprogramme immer wieder anpassen Das Besondere an der Situation ist die Geschwindigkeit mit der sich die Epidemie und ihre Folgen entwickeln Sie zwingt uns zur ständigen Nachjustierung aller Reaktionen Das gilt auch für dieses Soforthilfeprogramm Viele Detailfragen können deshalb nur auf dem Weg geklärt werden Für uns Berater ist das eine Herausforderung die Antragsteller bitten wir dafür um Verständnis Dreiländermuseum online Das Dreiländermuseum ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen und wohl noch länger werden der Grenzverkehr zwischen Frankreich Deutschland und der Schweiz eingeschränkt bleiben Seit Ostermontag stellt das Dreiländermuseum deshalb jede Woche zu einem neuen Thema Objekte aus seiner Sammlung vor um so die Menschen aus den drei Ländern weiterhin miteinander zu verbinden Das Thema der zurückliegenden Woche KW 16 war die Geschichte der Grenzkontrollen Diese wurden zu Beginn des Ersten Weltkrieges erstmals eingeführt - für die Bevölkerung ebenso überraschend wie im März wegen des Corona-Virus 154 Objekte können dazu bequem von zu Hause aus betrachtet werden Diese Woche steht ab Montagabend der Künstler Max Laeuger 1864-1952 im Mittelpunkt Er wirkte in Deutschland Frankreich der Schweiz und anderen Ländern Das Dreiländermuseum in seiner Heimatstadt Lörrach besitzt die größte öfentliche Sammlung Das Dreiländermuseum bietet die Möglichkeit 428 Keramiken online zu betrachten Auf der Homepage des Museums https www dreilaendermuseum eu willkommen wird immer das aktuelle Wochenthema und im Archiv die zurückliegenden Themen vorgestellt Jeweils Montag geht ein neues Thema online Wir wünschen Ihnen viel Freude! Mit freundlichen Grüßen Markus Moehring Museumsleiter Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau Mit Schutzmaßnahmen sicher durch die Corona-Krise Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau SVLFG bietet für Unternehmer Informationen und Checklisten um sicher durch die Corona-Krise zu kommen Die aktuelle Gefahr sich mit dem Coronavirus zu infzieren führt dazu dass auch in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben besondere Schutzmaßnahmen ergrifen werden Jeder Betrieb sollte sich gut darauf vorbereiten und fexibel reagieren Die SVLFG erinnert daran die bereits hinlänglich bekannten Verhaltensund Schutzmaßnahmen einzuhalten Detaillierte Informationen und Plakate in diversen Sprachen stellt die SVLFG im Internet zur Verfügung unter www svlfg de betrieblichepandemieplanung Wer Saisonarbeitskräfte beschäftigt Forstunternehmer ist oder Baustellen verantwortet muss besonders achtsam sein Während der Saisonarbeit leben und arbeiten viele Personen mit unterschiedlichen privaten Umfeldern und unterschiedlicher Herkunft eng zusammen Im Wald arbeiten mobile Arbeitsgruppen die unterschiedliche Kontakte zu anderen Personen haben können Auf Baustellen arbeiten häufg viele Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke eng zusammen Dies alles erhöht das Risiko sich gegenseitig mit dem Virus anzustecken Deshalb ist das Abstandsgebot oberste Leitlinie bei der Arbeit beim Transport bei Pausen und in den Unterkünften Die SVLFG bietet für diese Bereiche mit Checklisten eine Möglichkeit schnell und wirksam die erforderlichen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen Die Checklisten sind über folgende Internetseiten abrufbar www svlfg de coronabaustelle www svlfg de coronaforst www svlfg de coronasaisonarbeit Auf der jeweiligen Seite fnden sich neben allgemeinen Regeln auch Hinweise zu Maßnahmen im Betrieb in den Sprachen der Herkunftsländer von Saisonarbeitskräften