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Seite 3 Donnerstag den 07 Mai 2020 Kandern DAS RATHAUS INFORMIERT Neu im Rathaus Frau Lena Werner aus Efringen-Kirchen unterstützt die Stadtverwaltung Kandern seit April dieses Jahres als Sekretärin unserer Bürgermeisterin Simone Penner Die gelernte Verwaltungsfachangestellte war nach ihrer Ausbildung im Bereich Meldeund Passwesen tätig und entschloss sich dann die Elternzeitvertretung der Bürgermeistersekretärin in Efringen-Kirchen zu übernehmen Nach ihrer anschließenden kurzen Tätigkeit in Schliengen übernimmt die 22-jährige nun die Assistenz der Bürgermeisterin Sie erreichen Frau Werner zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Zimmer 15 telefonisch unter 076 26 899 - 46 oder per E-Mail sekretariat buergermeister@kandern de Landratsamt Lörrach -Recht Ordnung Gesundheit-Siebte Änderungsverordnung zur Corona Verordnung Anbei die Maßnahmen in konsolidierter Form wie sie seit Montag 4 Mai 2020 gelten Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen bleiben aufrechterhalten einschließlich des Verzichts auf private Reisen und Verwandtenbesuche Ebenfalls weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sportund Freizeiteinrichtungen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sofern keine Ausnahmen zugelassen sind Unter Auflagen sind Veranstaltungen z B Gottesdienste und sonstige Ansammlungen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten und unter freien Himmel wieder erlaubt Außerdem werden bei Bestattungen Urnenbeisetzungen und Totengebeten wieder maximal 50 Teilnehmende zugelassen Es sind jeweils besondere Schutzvorkehrungen zu treffen die in einer Ausführungs-Verordnung des Kultusministeriums geregelt sind Es dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen Die 800 Quadratmeter-Regelung entfällt Sie haben darauf hinzuwirken dass •im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendigen der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden •ein Abstand von möglichst 2 Metern min - destens 1 5 Metern zwischen Personen eingehalten wird sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind Es gilt weiterhin die Richtgröße dass sich pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person einschließlich Personal im Laden aufhalten soll Unter Hygiene-Auflagen dürfen des Weiteren öffnen •Friseurbetriebe •Fußpflegestudios • Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben •Gaststätten Cafés Eisdielen Bars Shis - ha-Bars Clubs Diskotheken und Kneipen und ähnliche Einrichtungen Der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten Cafés und Eisdielen bleibt gestattet • Theater Opernhäuser Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen • Messen Kinos ausgenommen Autokinos die weiterhin geöffnet bleiben dürfen Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen Spielhallen Spielbanken Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen • Prostitutionsstätten Bordelle und ähnliche Einrichtungen • der Sportbetrieb auf und in allen öf - fentlichen und privaten Sportanlagen Schwimmund Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Kosmetikund Nagelstudios Bildungseinrichtungen nehmen wieder stufenweise ihren Betrieb auf Näheres können Sie den §§ 1 1a und 2 entnehmen Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen entfallen so dass die Heimbewohnerinnen und Bewohnerinnen wieder die Einrichtung auch ohne triftigen Grund verlassen können Allerdings werden in der Corona Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört die für Bewohner gilt die die Einrichtung verlassen haben Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen mit den bisher schon möglichen Ausnahmen Ab dem 6 Mai können unter Auflagen öffnen • Museen Freilichtmuseen Ausstellungshäu - ser und Gedenkstätten •Tierparks und Zoos • Spielplätze öffentliche Bolzplätze bleiben geschlossen Hierzu ist eine besondere Richtlinie angekündigt Untersagt bleiben bis mindestens zum 31 August 2020 Großveranstaltungen Spargelzeit in der Kanderner Gastronomie Im Aushang bei der Tourist-Information Hauptstraße 18 sowie auf der Internetseite der Stadt Kandern www kandern de unter „Aktuelles“ ist eine Übersicht der Gastronomen zu finden die aufgrund der aktuellen Situation einen Lieferund oder Abholservice anbieten Auch Spargel ist im Angebot zu finden Tourist-Information Kandern Festschrift zum 125 jährigen Jubiläum „Chanderli“ Die anlässlich des diesjährigen Jubiläums der Kandertalbahn erschienene 30 seitige Festschrift ist zum Preis von 3 50 Euro über die Tourist-Information Kandern Telefon 07626-972356 E-Mail verkehrsamt@kandern de erhältlich STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN STERBEFÄLLE Standesamt Kandern In der Zeit vom 1 4 2020 bis zum 30 4 2020 wurde im Standesamt Kandern der Sterbefall folgender Personen beurkundet die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor 18 04 2020 Günter Fritz Gaßner Waldeckstr 80 79400 Kandern 19 04 2020 Ruth Möschlin geb Hauser Papierweg 11 79400 Kandern 19 04 2020 Hans Schmidt Papierweg 11 79400 Kandern 23 04 2020 Verena Hollenwäger geb Meier An der Kander 2 79400 Kandern 23 04 2020 Gerda Maria Kalweit geb Hülsken Papierweg 11 79400 Kandern