Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
DONNERSTAG 14 MAI 2020 NR 20 5 Aus der Zusammenführung der Qualitäten des Grundstücks und seiner Lage mit den Ergebnissen der Potentialund Bedarfsanalyse zur Beherbergung in Überlingen ergibt sich der Gestaltungsspielraum für ein neues Hotel im Bereich der Zimmerwiese Das Hotel soll im Mittelklassebereich „Midscale“ angesiedelt sein Diese Hotelklasse orientiert sich im 3 - 4 Sterne-Bereich im Spektrum zwischen „Budget Design“ und modernem gehobenen Stadthotel Weder das reine Budget-Segment noch ein Topoder Luxus-Hotel sind an diesem Standort und in Bezug auf die gewünschte Entwicklung in Überlingen angemessen Ergänzende Apartments mit Anschluss an den Hotelbetrieb sogenannte „Serviced Apartments“ erscheinen sinnvoll und zielführend Form und Umgebung des Grundstücks werden einen differenzierten Baukörper oder ein Ensemble erfordern hiermit kann der öffentliche Charakter der Erdgeschoss-Ebenen und die Differenzierung möglicher Zimmer und Apartments schlüssig erfolgen Eine bestehende Hotel-Marke zu integrieren ist möglich aber nicht zwingend Die nachhaltige Betreibung des Hotels mit seinen Serviceund Betriebseinheiten ist aber nach der baulichen Errichtung die dauerhafte Kernaufgabe Für Überlingen soll ein Beherbergungsbetrieb entstehen der aufgrund seiner Gestaltung seines durchgängigen Gesamtkonzepts seiner klaren Positionierung ein breites Spektrum an Zielgruppen anzieht - und auch für die Stadtbewohner und Tagesbesucher mit seinen Gastbetrieben und gewerblichen Nutzflächen attraktiv sein wird und offensteht Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Hotel-Projekts und die Bestellung eines Erbbaurechts Für das Hotel und ein separates Gebäude mit „Serviced Apartments“-Konzept steht ein Grundstück von maximal 3 400 qm zur Verfügung Die Hotelkapazität sollte mindestens 125 Hotelzimmer und separate Serviced Apartments umfassen Das Hotel ist auf höchstens vier Obergeschosse und ein Staffelgeschoss mit Dachterrasse beschränkt Das separate Gebäude darf maximal drei Obergeschosse und ein Staffelgeschoss enthalten Bei der Höhenentwicklung ist eine Orientierung an die Bestandsbauten der Umgebung erforderlich Dabei dient das Erdgeschoss einer zum Stadtraum offenen gewerblichen Nutzung die dem Hotel und dem Standort zuträglich ist Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage für das Hotel und das separate Gebäude zwingend vorzusehen Hierbei soll auch die Möglichkeit geschaffen werden an eine öffentliche Tiefgarage auf der Zimmerwiese anzubinden Die bestehende Linde ist als Naturdenkmal unbedingt zu erhalten Auch muss der unterirdische verdohlte Bachlauf beachtet werden Weiter sind ein Freiund Grünflächenkonzept ein Vorhabenund Erschließungsplan sowie der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags erforderlich Zusammengefasst soll nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem Bewertungsund Auswahlverfahren ein Grundstück mit max 3 400 qm als Erbbaurecht zur Entwicklung eines zeitgemäßen Midscale Hotels Mittelklassehotel im 3-bis 4-Sternebereich mit mindestens 125 Hotelzimmern und separaten Serviced Apartments in zentraler Lage vergeben werden Auswahl des Erbbaurechtsnehmers Die Stadt Überlingen sucht einen interessierten kompetenten und solventen Investor mit einem verlässlichen Hotelbetreiber für eine langfristige Zusammenarbeit Der künftige Erbbaurechtsnehmer wird das Projekt auf Basis des ausgewählten Entwurfs in ständiger Abstimmung mit den Fachstellen der Stadtverwaltung und den politischen Gremien der Stadt Überlingen stufenweise entwickeln Das Hotel-Projekt wird in Kürze in einer Fachzeitschrift öffentlich ausgeschrieben wobei das Exposé mit den detaillierteren Beschreibungen nur auf Anfrage ausgehändigt wird Alle interessierten Investoren können sich dann für das Projekt bewerben Noch vor der Sommerpause 2020 sollen ausgewählte Bewerber ihre Entwurfsskizzen zum Hotel dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung präsentieren können Nach einem Bewertungsund Auswahlverfahren in mehreren Stufen wird der Gemeinderat dann die Entscheidung über die Vergabe eines Hotelgrundstücks in Erbbaurecht treffen Die Konditionen des geplanten Erbbaurechts beinhalten u a den Abschluss eines notariellen Erbbauvertrags die Verpflichtung des Investors Erbbauberechtigten zur Errichtung Unterhaltung und zur wirtschaftlichen Betriebsführung des Hotels eine festgelegte Laufzeit Erbbauzinszahlungen sowie Zustimmungspflichten der Stadt Überlingen als Grundstückseigentümer Das Projekt wird von Herrn Oberbürgermeister Jan Zeitler in enger Zusammenarbeit mit Herrn Stadtkämmerer Stefan Krause der Abteilung Liegenschaften Beiträge und Grundbucheinsicht und in Abstimmung mit der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH betreut und regelmäßig im Gemeinderat beraten Spielplätze dürfen wieder öffnen Die öffentlichen Spielplätze in der Überlinger Kernstadt und den Teilorten sind wieder geöffnet Gemäß der siebten Änderung der Corona-Verordnung dürfen Spielplätze seit 6 Mai 2020 wieder öffnen Das Ministerium für Soziales und Integration der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg haben am 5 Mai eine gemeinsame Empfehlung zur Öffnung von öffentlichen Spielplätzen herausgegeben der die Stadt Überlingen folgt Zwischen Personen ist wo immer dies möglich ist ein Mindestabstand von 1 5 Metern einzuhalten Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden Die zulässige Höchstzahl der Kinder ist begrenzt Je nach Fläche und Spielgeräteausstattung ist die Anzahl jeweils zwischen 5 und 20 festgelegt und wird über Aushänge an den einzelnen Spielplätzen ausgewiesen Die Stadtverwaltung bittet um dringende Beachtung aller Vorgaben