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DONNERSTAG 14 MAI 2020 NR 20 6 Auszug aus dem Bericht des Oberbürgermeisters zu Beratungskosten in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22 04 2020 In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22 04 2020 im Kursaal am See informierte Oberbürgermeister Jan Zeitler über die Kosten der Beratung die aufgrund des Antrags der Fraktion BÜB+ vom 10 01 2020 bzw 21 01 2020 sowie des erweiterten Fraktionsverlangens vom 14 02 2020 zur Klärung des Sachverhalts entstanden waren Die Kosten der Kanzlei CMS Hasche Sigle beliefen sich final auf insgesamt 11 255 Euro brutto Alle Behauptungen haben sich als haltlos herausgestellt Am 10 01 2020 bzw 21 01 2020 stellte die Fraktion BÜB+ den Antrag das Thema „Wasserkraftwerk“ als Tagesordnungspunkt auf die übernächste Sitzung des Gemeinderats zu nehmen In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22 01 2020 setzte Stadtrat Biniossek die Mitglieder des Gemeinderats über den Antrag in Kenntnis In der Gemeinderatssitzung vom 12 02 2020 stellte Stadtrat Biniossek für die Fraktion BÜB+ unter dem Tagesordnungspunkt „Antrag der Fraktion BÜB+ auf Behandlung des Themas ‚Wasserkraftwerk‘“ den Geschäftsordnungsantrag Vertreter des Vereins Bürgerenergie im Gemeinderat vortragen zu lassen Anhand Drucksache 2020-024 stellte Stadtkämmerer Stefan Krause umfassend dar warum der Gemeinderat keine Zuständigkeit in dieser Angelegenheit hat Nach der Beratung im Gremium lehnte der Gemeinderat den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BÜB+ mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung ab Weiter beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen nach ausführlicher Beratung unter ausdrücklichem Hinweis auf die nicht gegebene Zuständigkeit des Gemeinderats von Weisungen an den Oberbürgermeister im Hinblick auf sein Stimmverhalten in Organen der Stadtwerk am See GmbH Co KG bezüglich der Stilllegung des Wasserkraftwerks im Mantelhafen abzusehen Juristische Beratung Grundsätzlich steht es der Stadtverwaltung frei in notwendigen Fällen juristische Beratungen einzuholen Dies war aufgrund der massiven Unterstellungen und Vorwürfe der Fraktion BÜB+ sowie deren wiederholter Nicht-Anerkennung der Verwaltungsmeinung in dieser Sache durchaus opportun um ein objektives Rechtsgutachten zu erhalten Die Kanzlei CMS Hasche Sigle wurde daher am 14 01 2020 mit den notwendigen Prüfungen beauftragt und erarbeitete diese bis zum 29 01 2020 in insgesamt 30 Stunden Die Kanzlei war bereits bei der Erarbeitung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bei der Gründung der Stadtwerke am See beteiligt Aufgrund ihrer Vertrautheit mit den Gegebenheiten bei den Stadtwerken am See stellte die Beauftragung dieser Kanzlei die wirtschaftlichste Vergabe dar Die Prüfung ergab dass hier weder eine Zuständigkeit des Gemeinderates noch ein Zustimmungsbedürfnis über die gesellschaftsrechtliche Zuständigkeitskette oder den Aufsichtsrat vorliegt Außerdem hat der Oberbürgermeister im Hinblick auf die Aufsichtsratsbeschlüsse des Stadtwerks am See kein „Vetorecht“ Auskunft des Gemeindetags Am 14 02 2020 verlangte die Fraktion BÜB+ eine Auskunft über die Beratungskosten der beauftragten Kanzlei und behauptete unter Berufung auf den Gemeindetag dass diese zu einer „Fehlbewertung“ gekommen sei Durch die Behauptung es würde eine „Fehlbewertung“ vorliegen erweiterte die Fraktion BÜB+ ihr Fraktionsverlangen um eine weitere Prüfung Ohne dass die Stadt Überlingen mit dem Gemeindetag zu dieser Angelegenheit in Kontakt stand hat der Gemeindetag die Stadt einseitig darauf hingewiesen in dieser Sache vollständig richtig zu agieren und wollte einer falschen Darstellung in der Öffentlichkeit bewusst entgegenwirken Entgegen der Behauptung der Fraktion BÜB+ bestätigte der Gemeindetag das Ausscheiden eines Weisungsrechtes des Gemeinderates im konkreten Einzelfall und damit die Richtigkeit des Beschlussvorschlags dem der Gemeinderat in der Sitzung vom 12 02 2020 gefolgt war Oberbürgermeister Zeitler sagte der Fraktion BÜB+ am 14 02 2020 zu dass die Gesamtkosten wunschgemäß öffentlich bekannt gemacht werden Dies erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 22 04 2020 Die Kosten der Kanzlei CMS Hasche Sigle beliefen sich letztendlich auf insgesamt 11 255 Euro brutto Alle Behauptungen der Fraktion BÜB+ haben sich als haltlos herausgestellt Die komplette Drucksache 2020-024 sowie die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind online einsehbar unter buergerinfo ueberlingen de Auszug aus der Drucksache Nr 2020-024 für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 12 02 2020 SACHVERHALT A Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Die Stadt Überlingen ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Überlingen GmbH mit Sitz in Überlingen eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 580611 „SWÜ“ Die SWÜ ist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 11 Mio 22% an der Stadtwerk am See GmbH Co KG mit Sitz in Überlingen eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRA 702913 „SWSee“ beteiligt B Sachverhalt Wasserkraftwerk Die SWSee betrieb in Überlingen ein Wasserkraftwerk welches über 100 Jahre als Energieerzeugungsanlage genutzt wurde Bei diesem Wasserkraftwerk am Mantelhafen handelt es sich um eine Energieversorgungsanlage die die Stadtwerke Überlingen 2012 auf die SWSee übertragen und nicht separat geführt haben Das Wasserkraftwerk war kein eigenständiger Betriebsteil sondern lediglich Bestandteil der Gesamtanlagen für die Energieerzeugung und -versorgung in Überlingen Das Wasserkraftwerk lieferte zuletzt etwa 0 35% der in der Stadt Überlingen jährlich benötigten Energie Es wurde im November 2013 außer Betrieb genommen da es nicht mehr wirtschaftlich geführt werden konnte und zudem die Druckrohrleitung marode war Die Geschäftsführung der SWSee hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Jahr 2017 beschlossen das Wasserkraftwerk endgültig stillzulegen Hierzu hat die SWSee seitdem Untersuchungen und Überlegungen angestellt wie unter Beachtung der Denkmalschutzvorgaben die noch bestehende Druckrohrleitung verfüllt werden kann Hintergrund der Stilllegungsentscheidung waren zum einen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und zum anderen rechtliche Risiken eines Weiterbetriebs Die Gründe für die Stilllegung hat die Geschäftsführung der SWSee Bürgern der Stadt Überlingen im Schreiben vom 23 10 2019 ausführlich erläutert Beginnend im Oktober 2019 hat die SWSee Verhandlungen mit dem Verein Bürgerenergie Überlingen i Gund der HMF GmbH über den Verkauf des Wasserkraftwerks an die HMF GmbH geführt Der Verein Bürgerenergie Überlingen i Ghat diese Kaufgespräche initiiert Die SWSee hat die Verhandlungen jedoch abgebrochen da von der HMF GmbH kein belastbares Kaufangebot vorgelegt wurde Zuletzt am 12 12 2019 hat der Aufsichtsrat der SWSee den Beschluss zur Stilllegung der Anlage und Verfüllung der Druckrohrleitung nochmals bestätigt Der Verein Bürgerenergie Überlingen i Gbemüht sich weiter darum das Wasserkraftwerk zu übernehmen Zuletzt mit Antrag vom 10 01 2020 hat die Fraktion BÜB+ beantragt das Thema Wasserkraftwerk auf die übernächste Sitzung des Gemeinderats zu nehmen also am 12 02 2020 zu behandeln Der Verein Bürgersinn e Vargumentiert dass der Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied ein „Vetorecht“ gehabt hätte und dieses dergestalt hätte ausüben können dass die Thematik im Gemeinderat behandelt worden wäre C Begründung 1 Keine Zuständigkeit des Gemeinderats in Bezug auf die Stilllegung des Wasserkraftwerks Nach unserer Einschätzung war und ist der Gemeinderat der Stadt Überlingen für eine Entscheidung über die Stilllegung des Wasserkraftwerks auf der Ebene der SWSee nicht zuständig Die Zuständigkeit des Gemeinderats lässt sich weder über eine gesellschaftsrechtliche Zuständigkeitskette über die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung