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22 | DO 10 SEPTEMBER 2020 | Mitteilungsblatt Meersburg Hagnau Stetten Daisendorf HAGNAU AKTUELLES AUS HAGNAU DIENSTSTELLEN DES RATHAUSES Bauamt Ordnungsamt Standesamt Soziales Einwohnermeldeamt Im Hof 5 88709 Hagnau am Bodensee Tel 07532 4300-0 Fax 07532 4300-20 rathaus@hagnau de www hagnau de ÖFFNUNGSZEITEN Montag Dienstag Mittwoch 8 00 bis 12 00 Uhr Donnerstag 8 00 bis 12 00 Uhr und 14 00 bis 18 00 Uhr Freitag 8 00 bis 12 30 Uhr BAUAMT bauamt@hagnau de Tel 07532 43 00-13 ORDNUNGSAMT rathaus@hagnau de Tel 07532 43 00-13 -19 STANDESAMT standesamt@hagnau de Tel 07532 43 00-10 EINWOHNERMELDEAMT EMA@hagnau de Tel 07532 43 00-18 GEWERBEAMT rathaus@hagnau de Tel 07532 43 00-18 RENTENANGELEGENHEITEN rathaus@hagnau de Tel 07532 43 00-15 TOURIST-INFORMATION Im Hof 1 Tel 07532 4300-43 Fax 07532 4300-40 touristinfo@hagnau de Öff nungszeiten der Tourist-Information Montag - Freitag 9 00 - 12 30 Uhr und 13 30 - 18 00 Uhr Samstag 9 30 - 12 30 Uhr und 14 30 - 17 30 Uhr Sonntag 12 00 - 15 00 Uhr Gästeservice BAUHOF Langbrühl 20 Tel 07532 49 51 56 Rufbereitschaft 0160 94 80 39 15 bauhof@hagnau de KINDERHAUS Im Hof 1 Tel Ü3-Gruppe 07532 4300-23 Tel U3-Gruppe 07532 4300-38 kinderhaus@hagnau de AMTLICHES Öff entlicher Hinweis betreff end Übermittlungsund Auskunftssperren gemäß Bundesmeldegesetz BMG Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz BMG über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungsund Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten Jede Person die ordnungsgemäß mit ihrem Hauptwohnsitz in Hagnau am Bodensee gemeldet ist hat die Möglichkeit eine Übermittlungsoder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen Die eingetragene Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister bis sie widerrufen wird Auf Verlangen können jederzeit folgende Übermittlungssperren eingetragen werden 1 Religionsgesellschaften § 42 Abs 3 S 2 BMG Betroff ene Familienangehörige Ehegatte Lebenspartner minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder die nicht derselben öff entlichrechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öff entlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören können verlangen dass ihre Daten nicht der Religionsgemeinschaft übermittelt werden der das andere Familienmitglied angehört Die Sperre gilt nicht soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öff entlichrechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden 2 Parteien Wählergruppen § 50 Abs 5 in Verbindung mit Abs 1 BMG Der Einwohner hat das Recht der Weitergabe seiner Daten an Parteien Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen 3 Alters-Ehejubiläen § 50 Abs 5 in Verbindung mit Abs 2 BMG Der Betroff ene hat das Recht der Weitergabe seiner Daten aus Anlass seines Alters oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften Mandatsträger Presse und Rundfunk zu widersprechen 4 Adressbuchverlage § 50 Abs 5 in Verbindung mit Abs 3 BMG Adressbuchverlagen darf Auskunft über Namen akademische Grade und Anschriften volljähriger Einwohner erteilt werden Betroff ene haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen 0 77 71 93 17-48 vertrieb@primostockach de Sie haben Ihr Blättle nicht erhalten? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung