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Seite 2 Donnerstag den 08 Oktober 2020 Kandern Notfalldienst der Ärzte In lebensbedrohlichen Notfällen Rettungsleitstelle Notarzt unter Telefon 112 Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig samstags sonntags und feiertags zusätzlich werktags von 19 00 Uhr bis 7 00 Uhr Notfallpraxis am KKH Lörrach Öffnungszeiten Samstags sonntags und feiertags von 9 00 bis 22 Uhr werktags von 19 00 bis 22 Uhr Außerhalb dieser Zeiten bzw falls ein Hausbesuch medizinisch erforderlich ist Tel 116 117 ohne Vorwahl kostenlos Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst wie bisher -Notfallpraxis in der Kinderklinik St Elisabethenkrankenhaus Lörrach Öffnungszeiten Samstags sonntags und an Feiertagen von 8 00 bis 21 Uhr danach Ambulanz der Kinderklinik -Wochentags Kinderärztlicher Bereitschafsdienst bis 21 Uhr unter 0180-19292-330 danach Ambulanz der Kinderklinik Notfalldienst der Zahnärzte Zu erfragen beim Deutschen Roten Kreuz Lörrach Telefon 0180 3 222 555-35 Deutsches Rotes Kreuz Krankentransporte 19222 Notfalldienst der Apotheken Donnerstag 08 10 2020 bis Freitag 09 10 2020 Adler-Apotheke Weil am Rhein Hauptstr 185 Telefon 07621 71413 Freitag 09 10 2020 bis Samstag 10 10 2020 Löwen-Apotheke Lörrach Kernstadt Untere Wallbrunnstr 5 Telefon 07621 1676160 Samstag 10 10 2020 bis Sonntag 11 10 2020 Die Apotheke im Rheincenter Weil am Rhein Hauptstr 437 Telefon 07621 78000 Sonntag 11 10 2020 bis Montag 12 10 2020 Hirsch-Apotheke Lörrach Kernstadt Tumringer Str 180 Telefon 07621 2122 Montag 12 10 2020 bis Dienstag 13 10 2020 Kur-Apotheke Bad Bellingen Hebelweg 6 Telefon 07635 1814 Dienstag 13 10 2020 bis Mittwoch 14 10 2020 Apotheke am Rathaus Weil am Rhein Rathausplatz 3 Telefon 07621 974110 Mittwoch 14 10 2020 bis Donnerstag 15 10 2020 Frosch-Apotheke Lörrach Stetten Basler Str 19 Telefon 07621 919310 Der Wechsel der Notdienstbereitschaft findet täglich ab 08 30 Uhr statt Tierärztlicher Bereitschaftsdienst der Praxisbezirke Kandern und Efringen-Kirchen Vertretung am Samstag 10 Oktober und Sonntag 11 Oktober 2020 Nur für Großtiere Kathrin Jost mobil 0152 51625783 Tierärztlicher Notdienst Tel 07621 3528 Die Heimleitung und die Heimverwaltung werden entlastet Der Jahresabschluss mit Anhang liegt in der Zeit von Freitag den 09 10 2020 bis Donnerstag den 22 10 2020 je einschließlich im Luise-Klaiber-Haus Verwaltung Papierweg 11 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus 79400 Kandern den 01 10 2020 Simone Penner Stiftungsratsvorsitzende Der Gemeinderat der Stadt Kandern hat in öffentlicher Sitzung vom 28 09 2020 die Anlage zur Gebührensatzung der Stadt Kandern vom 23 07 2007 neu beschlossen und folgendes Gebührenverzeichnis festgesetzt Gebührenverzeichnis Stadt Kandern gültig ab dem 01 01 2021 Anlage zur Gebührensatzung vom 23 Juli 2007 Bei der Berechnung der Zeitgebühr wird jede angefangene Viertelstunde angerechnet ZE Der Stundensatz gilt pro eingesetzten Mitarbeiter Die Gebühren werden grundsätzlich als Nettobeträge festgelegt Bei einem steuerpflichtigen Gebührentatbestand kommt die jeweilige Umsatzsteuer auf die festgelegte Gebührenhöhe hinzu Die Gebührenhöhe im Gebührenverzeichnis ist Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer Gebüh - ren-Nr öffentliche Leistung Gebühr I Allgemeine öffentliche Leistungen 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr 14 00 € ZE 2 Anträge 2 1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen Erklärungen Gesuchen und dergl die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 16 50 € ZE 2 2 Ablehnung eines Antrags Bei Unzuständigkeit gebührenfrei 16 50 € ZE 2 3 Zurücknahme eines Antrags oder eine öffentliche Leistung unterbleibt aus sonstigen Gründen wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet ist 16 50 € ZE 3 Schriftliche Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche 14 00 € ZE 4 Befreiung von gesetzlichen Vorschriften und gemeindlichen Bestimmungen 16 50 € ZE 5 Beglaubigungen Bestätigungen 5 1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz 15 50 € Fall 5 2 Amtliche Beglaubigung sowie Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften Auszügen Niederschriften Ausfertigungen Fotokopien usw aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken je Seite 13 50 € Fall 5 3 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 12 00 € Fall 5 4 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht sowie zur Lage eines Grundstücks 19 00 € Fall 6 Genehmigungen Erlaubnisse Zulassungen Konzessionen Bewilligungen und dergl aller Art soweit nichts anderes bestimmt ist 12 50 € ZE 7 Schreibgebühren Kopien pro Seite