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Seite 3 Donnerstag den 08 Oktober 2020 Kandern 7 1 DIN A 4 schwarz weiss 0 50 € Fall 7 2 DIN A 4 farbig 1 50 € Fall 7 3 DIN A 3 schwarz weiss 1 00 € Fall 7 4 DIN A 3 farbig 2 00 € Fall II Besondere Leistungen 8 Baugesetzbuch 8 1 Ausstellung eines Negativzeugnisses gem § 28 Abs 1 BauGB 12 00 € Fall 9 Bauordnungsrecht 9 1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren 23 00 € Fall 9 2 Benachrichtigung der Angrenzer im Kenntnisgabeverfahren 35 00 € Fall 9 3 Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes der Altstadtsatzung oder entsprechender Vorschriften 33 00 € Fall 10 Bestattungsrecht 10 1 Ausstellung eines Leichenpasses 9 00 € Fall 11 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 11 1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 14 50 € ZE 11 2 Auskunft über Bodenrichtwerte 7 50 € Fall 12 Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren 13 50 € Fall 13 Melderecht 13 1 Auskünfte aus dem Melderegister 13 1 1 einfache Auskunft § 44 BMG 8 50 € Fall 13 1 2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal § 49 Abs 3 BMG i Vm § 5 Abs 1 Satz 4 AGBMG 10 00 € Fall 13 1 3 erweiterte Auskunft 12 50 € Fall 13 1 4 Gruppenauskunft §§ 46 50 Abs 1 2 und 3 BMG jeweils für jede Person auf die sich die Auskunft erstreckt 12 50 € ZE 13 2 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung § 10 Abs 4 KomWG 8 50 € Fall 13 3 Einfache schriftliche Meldebescheinigung § 18 Abs 1 Satz 2 BMG je Bescheinigung 12 50 € Fall 13 4 Erweiterte schriftliche Meldebescheinigung § 18 Abs 2 BMG je Bescheinigung 17 00 € Fall 13 5 Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte 12 50 € ZE 13 6 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde 12 50 € ZE 14 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus 18 50 € Fall 15 Fischereischeine 15 1 Erteilung von Fischereischeinen einschl Ersatzfischereischeinen §§ 31 32 FischG 15 1 1 Jahresfischereischein 17 00 € Fall 15 1 2 Fischereischein auf Lebenszeit 17 00 € Fall 15 1 3 Jugendfischereischein 17 00 € Fall 15 1 4 Verlängerung Fischereischein 17 00 € Fall 15 2 Einziehung der Fischereiabgabe §§ 35 36 FischG bei Fischereischeinen auf Lebenszeit die erstmalige Einziehung ist gebührenfrei 8 50 € Fall 16 Gestattungen gem § 12 GastG bis zu 4 Tagen und Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage Kanderner Vereine zahlen keine Gebühr 25 50 € Fall 17 Genehmigung zur Aufstellung von Werbeträgern 25 50 € Fall 18 Gewerbesachen 18 1 Gewerbeanaboder -ummeldung 17 00 € Fall 18 2 Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei 12 50 € ZE 18 3 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit § 33c Abs 1 GewO 25 50 € Fall DAS RATHAUS INFORMIERT Sonderausstellung „Gefässe als Kunst“ im Kanderner Heimatund Keramikmuseum noch bis Ende Oktober geöffnet Können Gefäße Kunstwerke sein – so wie Bilder und Skulpturen? Um diese Frage vorurteilsfrei zu beantworten sollte man einfach hinsehen Wie Günter Figal es in seinem Buch „Gefäße als Kunst“ empfohlen hat sollte man Gefäße betrachten ohne sich an selbstverständlich gewordenen Kunstbegriffen zu orientieren Dann lässt sich erfahren dass Kunstwerke nicht im Gegensatz zu Gebrauchsdingen stehen müssen Die japanische Teekultur zeigt wie beides zusammenpasst in einem Gebrauch der durch Achtung vor der Schönheit der Dinge bestimmt ist Allerdings sind Gefäße wie japanische Teeschalen auf besondere Weise Kunstwerke Sie bedeuten nichts sondern sind einfach sie selbst Um ihre Schönheit zu entdecken sollte man sie als Dinge erfahren die im Zusammenspiel handwerklichen Könnens mit dem Eigensinn des Materials des Tons und der Glasur entstanden sind gebildet im Element des Feuers das sich niemals vollständig kontrollieren lässt Die Schönheit der Gefäße – ihr Kunstcharakter also – liegt in ihrer Beiläufigkeit darin dass sie erscheinen als seien sie von sich aus da Und sie liegt in ihrer Einfachheit – darin dass sie keine Botschaften vermitteln sondern einfach sind was sie sind Geöffnet bis 28 Oktober 2020 Mittwoch 15 – 17 30 Uhr Sonntag 10 – 12 30 Uhr und 14 – 16 Uhr sowie nach Vereinbarung Heimatund Keramikmuseum Kandern Ziegelstraße 30 79400 Kandern Telefon 07626-972356 Mail verkehrsamt@kandern de Sie haben Interesse an einer Anzeigenschaltung? 0 7 7 7 1 9 3 1 7 - 1 1 www p r i m o - s t o c k a c h d e