Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
DONNERSTAG 26 NOVEMBER 2020 NR 48 10 Öffentliche Bekanntmachung Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl 2021 Nach § 34 Abs 1 des Meldegesetzes MG für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen Abstimmungen Volksund Bürgerbegehren in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 32 Abs 1 bezeichneten Daten Familiennamen Vorname Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahloder Stimmberechtigten erteilen für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist Die Meldebehörde kann die erwähnten Melderegisterdaten ferner dazu verwenden den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden Adressmittlung Die Wahlberechtigten haben das Recht dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen Der Widerspruch ist bei der Stadt Überlingen - Bürgerservice Ü-Punkt - Christophstr 1 88662 Überlingen mit einer eigenhändig unterschriebenen formlosen Erklärung schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen Dies ist nicht erforderlich soweit im Einzelfall bereits eine Auskunftssperre nach den Vorschriften des § 33 MG Gefahr für Leben Gesundheit persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen ins Melderegister aufgenommen worden ist Die Landtagswahl findet am 14 März 2021 statt Das Widerspruchsrecht sollte für seine volle Wirksamkeit deshalb bis spätestens 23 Dezember 2020 geltend gemacht werden Es erstreckt sich stets auf alle Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen Eine selektive Aufteilung ist nicht möglich Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit d h bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit Überlingen 20 11 2020 Jan Zeitler Oberbürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzung des Bau-Technikund Verkehrausschusses Am Montag 30 11 2020 findet um 14 00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Bau-Technikund Verkehrausschusses statt Bitte um Beachtung Es ist beim Betreten des Rathauses sowie während der gesamten Sitzung im Rathaussaal eine Mundund Nasenbedeckung erforderlich Vielen Dank für Ihr Verständnis Tagesordnung 1 Freigabe LPH0 Ertüchtigung Brandschutz und Instandsetzung Torhaus Vorberatung 2 Projektschema und Ressourcenplanung Projektmanagement Kenntnisnahme 3 Novellierung der Satzung über den Schutz von Gehölzen auf dem Gebiet der Große Kreisstadt Überlingen Vorberatung 4 LGS-Plus Projektanträge 2 Halbjahr 2020 Beschluss 5 Bebauungsplan „Südlich Härlen“ - Aufstellungsbeschluss gem § 2 BauGB - Billigung Vorentwurf - Beschluss frühzeitige Behördenbeteiligung gem § 4 Abs 1 BauGB und frühzeitige Auslegung gem § 3 Abs 1 BauGB Vorberatung 6 Bebauungsplan „Au“ in Nesselwangen - Kenntnisnahme Vorentwurf - Beschluss frühzeitige Behördenbeteiligung gem § 4 Abs 1 BauGB und frühzeitige Auslegung gem § 3 Abs 1 BauGB Vorberatung 7 Berichte und Anfragen 8 Kenntnisnahme Protokoll Überlingen den 18 11 2020 gez Matthias Längin Bürgermeister Sitzung des Jugendgemeinderates Am Dienstag 01 12 2020 findet um 17 00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Jugendgemeinderates statt Tagesordnung 1 Bericht des Vorsitzenden 2 Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode 3 Rückblick auf die Wahl 2020 4 Sachstandsbericht von laufenden Projekten 5 Dank an die Stadt 6 Verabschiedung der scheidenen Mitglieder 7 Kenntnisnahme Protokoll Überlingen den 23 11 2020 gez Espen Rechtsteiner Vorsitzender ENDE DES AMTLICHEN TEILS Verantwortlich Oberbürgermeister Jan Zeitler Alle amtlichen Bekanntmachungen finden Sie auf der städtischen Homepage www ueberlingen de