Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
DONNERSTAG 26 NOVEMBER 2020 NR 48 3 AUS DER STADTVERWALTUNG Wir sind für Sie da Alle Ämter der Stadtverwaltung Überlingen sind weiter in Betrieb Die Verwaltungsgebäude sowie alle städtischen Einrichtungen sind jedoch für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen Mit der Schließung soll das Risiko einer Ansteckung reduziert werden um den reibungslosen Betrieb aller Dienststellen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten Haben Sie ein Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns bitte möglichst per E-Mail oder per Post bitte nur in dringenden Fällen per Telefon Die einzelnen Kontaktdaten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www ueberlingen de > Politik Verwaltung > MitarbeiterInnen Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick Behördeneinheitliche Telefonnummer 115 ohne Vorwahl Allgemeines Bürgertelefon zu „Corona“ 07551 99-1515 Koordination der Notbetreuung von Kindern empfang@ueberlingen de Städtische Zentrale rathaus@ueberlingen de 07551 99-0 Bürgerservice „Ü-Punkt“ buergeramt@ueberlingen de 07551 99-1188 Bürgerservice „Soziales“ Soziales Renten Wohngeld soziales@ueberlingen de 07551 99-1181 07551 99-1182 07551 99-1182 Standesamt bei Geburten bei Sterbefällen bei Eheschließungen standesamt@ueberlingen de 07551 99-1081 07551 99-1082 07551 99-1080 -1083 Ausländerwesen zentral auslaenderwesen@ueberlingen de 07551 99-1056 Öffentliche Ordnung OeffentlicheOrdnung@ ueberlingen de 07551 99-1067 Vielen Dank für Ihr Verständnis Bleiben Sie gesund Stadtverwaltung Überlingen Gewässerschau am Nußbach am 10 12 2020 Das Wassergesetz Baden-Württemberg WG § 32 Abs 6 verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen Die Stadt Überlingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für den Nußbach mit Nebengewässer Deshalb wird am 10 12 2020 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang des Nußbachs eine Gewässerschau durchgeführt Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein Sie dient dazu Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten Gefahrenquellen können u a Ablagerungen wie Komposthaufen Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner geleistet und Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion des Gewässers beseitigt werden Am 10 12 2020 wird der Abschnitt zwischen dem Viadukt Nußdorf und der Bachmündung Bodensee besichtigt Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein Privatgrundstücke zu betreten Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten Die Stadt Überlingen bittet die Anwohner bzw Anlieger um Verständnis Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Überlingen Abt Tiefbau Herr Clauß Tel 07551 99 1343 Abteilung Tiefbau Neufassung der Hauptsatzung Künftig sind auch Hybridsitzungen Videositzungen des Gemeinderats möglich Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat in öffentlicher Sitzung mehrheitlich die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Überlingen beschlossen Seit dem 13 05 2020 bestimmt § 37a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg dass Gemeinderatssitzungen sowie Sitzungen anderer kommunaler Gremien unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können Dies nennt man Hybridsitzungen und bedeutet dass die Mitglieder beispielsweise durch eine Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen können ohne im Sitzungsraum physisch anwesend zu sein Um von dieser Möglichkeit insbesondere im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie Gebrauch machen zu können wurde die Hauptsatzung der Stadt Überlingen entsprechend geändert Die Neufassung der Hauptsatzung ist auf der Homepage der Stadt Überlingen bekannt gemacht worden Ebenfalls kann die Satzung nach Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden Persönliche Beratung beim unabhängigen Energieberater Die nächste kostenlose Sprechstunde der Energieagentur Bodenseekreis für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende findet am Mittwoch 9 Dezember 2020 von 12 00 bis 16 00 Uhr im Bürgerbüro im Rathaus Münsterstraße 15-17 88662 Überlingen statt Das Bürgerbüro ist über den Eingang in der Münsterstraße Fußgängerzone zu erreichen Die Beratung ist unentgeltlich Es ist eine Voranmeldung unter Tel 07551 99-1021 E-Mail g franke@ueberlingen de erforderlich Der nächstfolgende Termin findet im Januar 2021 statt er wird rechtzeitig im Hallo Übekanntgegeben Stadtverwaltung Überlingen