Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
DONNERSTAG 10 DEZEMBER 2020 NR 50 4 Die Stadt Überlingen ist Mittelzentrum mit rund 24 700 Einwohnern im westlichen Bodenseekreis Eine gut ausgebaute Infrastruktur und alle Schuleinrichtungen sind am Ort vorhanden Aufgrund ihrer landschaftlich reizvollen Lage bietet sie auch hervorragenden Freizeitwert Wir suchen zum 15 März 2021 für die Hafenmeisterei des Sportboothafen Ost eine n Hafenmeister m w d Kennziffer 20 12-4241 Aufgabenschwerpunkte • Grünflächenpflege und Übernahme kleinerer Reparaturarbeiten • Kontrolle auf Betriebssicherheit und Funktionsüberprüfungen von technischen Einrichtungen • Führen von Statistiken Tagesgäste Kurtaxe Kassentätigkeiten Büroarbeiten • Einund Auskranen von Booten und Rangieren von Booten auf und von Winterlagerplätzen • Ansprechpartner für Hafennutzer Überwachung der Hafenordnung Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten Ihr Profil • abgeschlossene Berufsausbildung im technischen oder kaufmännischen Bereich • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen • hohe Dienstleistungsund Serviceorientierung • gutes technisches Verständnis • Selbstständigkeit Flexibilität und Zuverlässigkeit • gute PC-Kenntnisse MS-Office-Anwendungen • Führerschein Klasse B • Bodenseeschifferpatent Kategorie A Wir bieten Ihnen • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und des beruflichen Abschlusses eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TvöD-V • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem motivierten Team • gute Weiterbildungsmöglichkeiten • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und einen Zuschuss zum Jobticket Die Anstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD Der Beschäftigungsumfang der Stelle beträgt 50% derzeit 19 5 Stunden Woche Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Der Ganztagesbetrieb ist dabei zu gewährleisten Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal bis spätestens 04 Januar 2021 Sie finden alle unsere Stellenangebote unter https ueberlingen bewerbung dvvbw de Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Hans-Jörg Dieringer Tel 07551 99-1360 und für arbeitsrechtliche Fragen Herr Manfred Schlenker vom Hauptund Personalamt Tel 07551 99-1030 gerne zur Verfügung Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Salemer Aach hat in ihrer Sitzung vom 03 Dezember 2020 die Jahresrechnung des Abwasserverbandes Obere Salemer Aach für das Haushaltsjahr 2019 gem § 95 Abs 2 der GemO festgestellt Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung des Abwasserzweckverbandes Obere Salemer Aach für das Haushaltsjahr 2019 - in EURO - Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt 1 Solleinnahmen 509 704 22 € 27 086 05 € 536 790 27 € 2 Neue Haushaltseinnahmereste - € - € - € 3 Zwischensumme 509 704 22 € 27 086 05 € 536 790 27 € 4 Ab Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - € - € - € 5 Bereinigte Soll-Einnahmen 509 704 22 € 27 086 05 € 536 790 27 € 6 Soll-Ausgaben 509 704 22 € 27 086 05 € 536 790 27 € 7 Neue Haushaltsausgabereste - € - € - € 8 Zwischensumme 509 704 22 € 27 086 05 € 536 790 27 € 9 Ab Haushaltsausgabereste vom Vorjahr - € - € - € 10 Bereinigte Soll-Ausgaben 509 704 22 € 27 086 05 € 536 790 27 € 11 Differenz 10 5 Fehlbetrag - € - € - € Die Jahresrechnung 2019 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 14 12 2020 bis einschließlich 22 12 2020 im Rathaus Frickingen Zimmer 12 Kirchstraße 7 88699 Frickingen während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus Frickingen 04 12 2020 gez Jürgen Stukle Verbandsvorsitzender Corona-Verordnung Absonderung seit dem 28 11 20 in Kraft Seit Samstag 28 November 2020 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung Danach müssen sich Personen die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten - das sind Krankheitsverdächtige positiv getestete Personen und der Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I - zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg wonach sich die oben genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden Abteilung Öffentliche Ordnung