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FREITAG 11 DEZEMBER 2020 | 7 Stadtnachrichten „Hallo Bad Krozingen“ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 9 Änderung und 3 Erweiterung des Bebauungsplanes „Kleinfeld und Teile vom Ortsetter“ Bad Krozingen-Hausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Bekanntgabe Änderungsbeschluss und Offenlage - Der Gemeinderat der Stadt Bad Krozingen hat am 30 11 2020 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs 1 BauGB § 74 LBO beschlossen den Bebauungsplan „Kleinfeld und Teile vom Ortsetter“ im beschleunigten Verfahren gem § 13 a BauGB zu ändern und zu erweitern In gleicher Sitzung billigte der Gemeinderat den Entwurf der 9 Änderung und 3 Erweiterung des Bebauungsplanes „Kleinfeld und Teile vom Ortsetter“ und beschloss auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie auf einen Umweltbericht zu verzichten und die öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren gem § 13 a Abs 2 Nr 1 Abs 4 i Vm § 13 Abs 2 Nr 2 i Vm § 3 Abs 2 BauGB durchzuführen Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen werden Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Plankonzept vom 12 10 2020 Wir weisen darauf hin dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird § 13a Abs 2 Nr 1 Abs 3 i Vm § 13 Abs 3 BauGB Der Entwurf der 9 Änderung und 3 Erweiterung des Bebauungsplanes „Kleinfeld und Teile vom Ortsetter“ die Bebauungsvorschriften die Begründung die Stellungnahme zu den Belangen des Umweltschutzes sowie die artenschutzfachliche Potenzialabschätzung werden in der Zeit vom 22 12 2020 bis einschließlich 29 01 2021 beim Bürgermeisteramt Bad Krozingen Bauamt Zimmer 202 Basler Str 30 79189 Bad Krozingen während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www badkrozingen de beteiligungsverfahren eingestellt Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit bei der Stadt Bad Krozingen Bauamt Zimmer 202 Basler Straße 30 79189 Bad Krozingen über die allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren Jedermann kann während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Stadt Bad Krozingen Bauamt Zimmer 202 Basler Straße 30 79189 Bad Krozingen abgeben Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig Es wird darauf hingewiesen dass Stellungnahmen die außerhalb dieser Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können § 4 a Abs 6 BauGB Bad Krozingen 11 12 2020 Volker Kieber Bürgermeister Fotos Stadt Bad Krozingen