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16 | DO 04 MÄRZ 2021 | Mitteilungsblatt Meersburg Hagnau Stetten Daisendorf GVV HINWEISE ZUR BORKENKÄFERBEKÄMPFUNG NACH § 68 LANDESWALDGESETZ Das Jahr 2020 war in den Wäldern des Bodenseekreises wiederum durch erhebliche Schäden durch Sturmereignisse und Borkenkäferbefall geprägt Vor allem der Kleinprivatwald war in besonderem Maße durch Borkenkäferschäden betroffen Damit muss weithin mit einer hohen Ausgangspopulation an Borkenkäfern und einer möglichen Massenvermehrung wie in den Vorjahren gerechnet werden Es muss deshalb alles Mögliche getan werden einer drohenden Massenvermehrung von Borkenkäfern vorsorglich zu begegnen Die untere Forstbehörde des Bodenseekreises weist deshalb vorsorglich darauf hin dass nach den Bestimmungen des Landeswaldund Pflanzenschutzgesetzes die Waldbesitzer verpflichtet sind zur vorbeugenden Abwehr von Waldschäden insbesondere der Ausbreitung von rindenbrütenden Borkenkäfern folgende Maßnahmen durchzuführen • Kontrolle von mit Fichten und Weißtanne bestockten Waldbestände auf Borkenkäferschäden • rechtzeitiger Einschlag und Aufarbeitung aller Bäume mit Borkenkäferbefall erkennbar durch abblätternde Rinde starkem Harzfluss grünbraunverfärbten Kronen • am Waldweg liegendes Fichtenund Tannenholz dass keine rasche Abfuhr erwarten lässt ist ab Mai vorsorglich mit zugelassenen Insektiziden gegen Borkenkäfer zu behandeln Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt das Forstamt gemäß § 68 Abs 1 LWaldG eine Frist bis spätestens 30 April 2021 Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Waldbesitzer mit einer gebührenpflichtigen forstaufsichtlichen Anordnung rechnen deren Umsetzung auch erzwungen werden kann Dienstleistungsangebot des Forstamtes und Holzvermarktung Sofern Waldbesitzer zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten nicht selbst in der Lage sind kann das Forstamt im Rahmen einer Betreuungsvereinbarung Forstamt geeignete Forstunternehmer vermitteln und die Aufarbeitung organisieren Die Vermarktung des angefallenen Holzes kann über die Holzverwertungsgenossenschaft GenoHolz erfolgen Der Mitgliedsantrag sowie weitere Informationen zur Genossenschaft und Vermarktungslage stehen unter https www genoholz de zur Verfügung Ansprechpartner vor Ort ist der zuständige Forstrevierleiter Vor der Aufarbeitung ist die Holzaushaltung zwingend abzusprechen Die Mindestmenge eines vermarktungsfähigen Sortiments beträgt 10 Festmeter bzw 10 Raummeter je Lagerort Aktuelle Informationen zur Einschätzung der Borkenkäferentwicklung sind unter Borkenkäfermonitoring - Newsletter-Bestellung – Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt BW fvabw de erhältlich Landratsamt Bodenseekreis Forstamt Meersburg Abfallkalender KW09 Bezirk A Altstadt unterhalb der B33 inkl Stettener Straße Gehau - weg Uhldinger Straße und Umland Baitenhausen Riedetsweiler Schiggendorf Bezirk B Meersburg oberhalb der B33 ohne Stettener Straße Bezirk A Restmüll 04 03 2021 Gelber Sack 04 03 2021 Bioabfall 11 03 2021 Bezirk B Gelber Sack 04 03 2021 Restmüll 05 03 2021 Bioabfall 12 03 2021 Hagnau Papier 04 03 2021 Restmüll 05 03 2021 Bioabfall 12 02 2021 Stetten Gartenabfall 04 03 2021 Papier 04 03 2021 Restmüll 08 03 2021 Daisendorf Gartenabfall 04 03 2021 Gelber Sack 05 03 2021 Papier 08 03 2021 Restmüll 08 03 2021 Probleme mit der Müllabfuhr? Müllabfuhr Bodenseekreis Firma AWB Restmüll Biomüll Sperrmüll Altholz Gartenabfälle Altmetall Tel 07541 401 093 Papierabfuhr Firma ALBA Tel 07541 952 860 Gelber Sack Firma ALBA Tel 0800 2232555 Abfallberatung Tel 07541 204-51 99 Gebührenveranlagung Tel 07541 204-5100 ZU VERSCHENKEN • Felgenbaum zur Auto-Räder-Aufbewahrung • sehr gut erhaltene Wohnwand massiv Holz mit Vitrine 3 00 m Breite x 2 14 Höhe x 0 43 m Tiefe • Hängelampe Glas weißbunt • 2 Raumteiler 3-teilig Holzrahmen handgefertigt Höhe 1 70 m x Breite 0 97 m pro Teilwand Tel 07532 808 531 Hinweis auf Karenzzeit vor der Landtagswahl Die Karenzzeit vor der Landtagswahl beträgt laut unserem Redaktionsstatus Absatz 5 drei Monate Daher werden bis zur Landtagswahl keine Fraktionsbeiträge veröffentlicht UNSERE UMWELT