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Seite 6 Freitag den 30 März 2018 Uhldingen-Mühlhofen Schöff en sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich Gegen beide Schöff en kann niemand verurteilt werden Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff en daher mit zu verantworten Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann sollte das Schöff enamt nicht anstreben In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöff en ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne opportunistisch zu sein Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu Sie müssen sich verständlich ausdrücken auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen Ihnen wird daher Kommunikationsund Dialogfähigkeit abverlangt Interessenten aus Uhldingen-Mühlhofen bewerben sich für das Schöff enamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bis zum 27 April 2018 bei der Gemeindeverwaltung Uhldingen-Mühlhofen Aachstr 4 88690 Uhldingen-Mühlhofen Ein Bewerbungsformular kann von der Homepage der Gemeinde www uhldingenmuehlhofen de heruntergeladen werden Das Formular senden wir Ihnen bei Bedarf auch gerne zu Für Rückfragen steht Ihnen Herr Herbert Unger Tel 07556 71720 h unger@uhldingenmuehlhofen de gerne zur Verfügung 3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Meersburg Frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Meersburg hat in öff entlicher Sitzung am 21 03 2018 die Aufstellung der 3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2020 beschlossen sowie die Billigung des Vorentwurfs und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öff entlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und die Anhörung der Behörden und Träger öff entlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB öff entlich bekannt gemacht Die 3 Teiländerung betriff t nachfolgende Bereiche Auf dem Gebiet der Stadt Meersburg