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Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl Freitag 02 Juni 2023 • Seite 3 Aufgrund der Anregungen im Rahmen der Beratung der Vorentwurfsfassung sowie der eingegangenen Stellungnahmen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Baubereich für die Schwimmende Photovoltaikanlage vergrößert so dass die derzeit gesetzlich festgelegte maximale Fläche für Schwimmende Photovoltaikanlagen von 15 % der See äche ausgereizt werden könnte Folgende Punkte wurden zur Entwurfsfassung angepasst - Vergrößerung Geltungsbereich und Vergrößerung überbaubare Grundstücks äche auf dem See - Nachrichtliche Übernahme Gewässerrandstreifen und Verschiebung Baubereich Trafostation gesamte überbaubare Fläche außerhalb Gewässerrandstreifen - Klarstellung zu den Werbeanlagen keine Fremdwerbung - Ergänzung der Hinweise - Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Vergrößerung des Geltungsund Baubereichs - Ergänzung des Umweltberichts mit den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Verfahren Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Umweltbericht aufgestellt Neben der Aufstellung eines Bebauungsplans wird die Änderung des Flächennutzungsplans der GVV Nördlicher Kaiserstuhl im Parallelverfahren notwendig Die Beschlussfassung Entwurf Änderung FNP ist in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses spätestens im 3 Quartal 2023 geplant Eine Vertreterin der Planschmiede Hansert und Partner stellt den Entwurf anhand einer Präsentation vor Durch die Anlage komme es zu keiner Beeinträchtigung des Badeund Baggerbetriebs Es gebe keine Standortalternative Weiter sei die angebrachte Werbetafel ausschließlich zur Eigenwerbung nutzbar Ein artenschutzrechtliches Gutachten liege nun vor Demnach könne der Aufbau nicht im Zeitraum von 01 03 bis 15 09 erfolgen Bürgermeister Burger berichtet das Landratsamt sehe die Anlage als sehr positiv Der Gemeinderat billigte die Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Sondergebiet Schwimmende Photovoltaikanlage“ in der Fassung vom 15 05 2023 mit sämtlichen Bestandteilen Des Weiteren stimmte er der Oenlage nach § 3 Abs 2 Baugesetzbuch BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger ö entlicher Belange gem § 4 Abs 2 zu 3 Bebauungsplans „Endinger Straße I“ Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Oenlage nach § 3 Abs 2 BauGB 1 Anlass der Bebauungsplanaufstellung Aufgrund des Bauinteresses für ein Grundstück welches aufgezeigt hat dass im Plangebiet städtebauliche Fehlentwicklungen drohen soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes durch entsprechende planerische und textliche Festsetzungen die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des B-Planes sichergestellt werden 2 Ziele und Zwecke der Planaufstellung Der Geltungsbereich des B-Planes be ndet sich im Südosten der Ortslage zwischen Endinger Straße im Nordosten der Löwenstraße im Nordwesten und der Stockackerstraße im Südwesten Mit der Aufstellung des B-Planes soll die städtebauliche Ordnung des Geltungsbereiches des B-Planes „Endinger Straße I“ gesichert werden Besonderes Augenmerk gilt dabei der vorhandenen städtebaulichen Struktur entlang der Endinger Straße die bislang den Charakter eines im Wandel be ndlichen Dorfgebiets aufweist Ziel ist es sowohl den Bestand hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung zu sichern und gleichzeitig eine maßvolle Weiterentwickelung zu ermöglichen Neben der Überbauung der Grundstücke und der Höhenentwicklung der Gebäude betri t dies auch die Ordnung der Stellplätze auf den privaten Grundstücks ächen im Bezug zu den ö entlichen Verkehrs ächen Dabei soll auch insbesondere die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Forchheimer Straße in die Endinger Straße berücksichtigt werden Weiteres Ziel ist auch die Steuerung von Bauwünschen in Richtung einer Wohnbebauung in dem bislang weitgehend nicht oder nur untergeordnet landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Blockinnenbereich mit den sich aus den unterschiedlichen Nutzungen ergebenden möglichen Kon ikten also insbesondere Lärm und ggfs auch Gerüchen aber auch die Klärung der Erschließung einer rückwärtigen Wohnbebauung 3 Beschleunigtes Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB da es sich um einen B-Plan der Innenentwicklung handelt Daher wird auf die Frühzeitige Anhörung nach §§ 3 1 und 4 2 BauGB sowie auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet Bericht aus der öff entlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25 05 2023 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöff entlichen Sitzung vom 27 04 2023 Der Gemeinderat hat in der nichtö entlichen Sitzung am 27 04 2023 beschlossen dass ein zum Kauf angebotenes landwirtschaftliches Grundstück nicht erworben und dass einem Vergleichsvorschlag der kommunalen Versicherung in einem Versicherungsfall zugestimmt wird 2 Bebauungsplan „Sondergebiet Schwimmende Photovoltaikanlage“ Entwurf und Beschluss über die Off enlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öff entlicher Belange Ziele und Zwecke der Planung Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl möchte gemeinsam mit dem Kieswerbetreiber Hermann Uhl KG Kaiserstuhl und der Erdgas Südwest GmbH einen Beitrag zur Energiewende leisten und die Errichtung einer Schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Baggersee planungsrechtlich ermöglichen Dazu wurde in ö entlicher Sitzung am 08 12 2022 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Schwimmende Photovoltaikanlage“ gefasst Die beiden Projektpartner Hermann Uhl KG und Erdgas Südwest GmbH verfolgen das gemeinsame Ziel der Errichtung einer Schwimmenden Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1 500 kWp auf der Baggersee äche Der produzierte Strom wird zur Deckung des Strombedarfs des Kieswerks genutzt überschüssige Strommengen werden in das ö entliche Netz eingespeist Der Baggersee hat aktuell eine Größe von ca 19 6 ha und wird zukünftig in Richtung Norden erweitert Die Größe der PV-Anlage auf der See äche beträgt ca 0 9 ha und wird auf dem östlichen Teil der See äche errichtet Inhalte des Bebauungsplans Der Bebauungsplan tri t Festsetzungen die die Schwimmende Photovoltaikanlage ermöglichen Zum Kiesabbau werden keine weiteren Festsetzungen getro en um die bestehenden Regelungen Abbaukonzession und wasserrechtliche Genehmigung nicht zu überformen - Art der Nutzung Schwimmende Photovoltaikanlage und Kiesabbau - Maß der Nutzung max Höhe über Wasserober äche 1 50 m zulässige maximale Grund äche sowie Höhe für Trafound Übergabestationen - Überbaubare Grundstücks ächen für die Schwimmende Photovoltaikanlage und für die Anlagen an Land - Naturund Artenschutz Biotop äche Baufeldfreimachung und Rodung Aufbau der Anlage außerhalb der Brutzeit der Wasservögel