Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl Freitag 15 Dezember 2023 • Seite 3 Somit konnte am 24 11 2023 das endgültige Ergebnis der Ausschreibung festgestellt werden Dadurch kann der Wärmelieferungsvertrag der Gestattungsvertrag für die Nutzung der skalischen Grundstücke und der Wegenutzungsvertrag abgeschlossen werden sobald die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat Ergänzend fügt Bürgermeister Burger an dass durch die Ausschreibung nochmals günstigere Konditionen im Arbeitspreis und den Anschlusskosten erzielt werden konnten Bürgermeister Burger weist darauf hin dass mit dem Gesetzbeschluss des Wärmeplanungsgesetzes mit Rechtskraft vom 01 01 2024 alle Kommunen bis spätestens 30 06 2028 eine Kommunale Wärmeplanung durchführen müssen Im Hinblick auf die künftige Wärmegewinnung durch die Nutzung der Abwärme der Biogasanlage bietet sich zukünftig eine weitere Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Wärme aus erneuerbaren Energien zu beziehen Außerdem zeigt sich Bürgermeister Burger sehr erfreut über den Beschluss des Gemeinderates ein eigenes Nahwärmenetz für die kommunalen Gebäude Sporthalle Turnund Festhalle und Schulgebäude zu bauen Dadurch ist die Gemeinde nicht unbedingt von einem Lieferanten abhängig Gemeinderat Wolfgang Koch fragt an warum der Wärmeliefervertrag eine Laufzeit von 10 Jahren und der Wegenutzungsvertrag eine Laufzeit von 20 Jahren hat Der Vertreter der Rechtsanwälte Wurster Weiß Kupfer PartGmbB Freiburg erläutert hierzu dass die Laufzeit beim Wärmelieferungsvertrag an die Fernwärmeverordnung gebunden ist Dadurch ergibt sich aufgrund rechtlicher Bedingungen die Option einer Vertragsverlängerung aber auch die Möglichkeit einen anderen Anbieter zu wählen Die Laufzeit des Wegenutzungsvertrages entspricht der gesetzlichen Abschreibungsdauer Weitere Wortmeldungen vom Gemeinderat gibt es keine Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich dass der Bioenergie Hochdorf GmbH Co KG auf ihr Angebot vom 06 10 24 11 2023 zur Wärmelieferung der Zuschlag erteilt wird Im zweiten Beschluss wird vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen dass die Gemeindeverwaltung angewiesen wird mit der Bioenergie Hochdorf GmbH Co KG den abschließend angebotenen und redaktionell abgestimmten Wärmelieferungsvertrag den Gestattungsvertrag sowie den gutachterlich nach § 107 GemO geprüften einfachen Wegenutzungsvertrag abzuschließen Bei den beiden letzteren Verträgen ist neben der Bioenergie Hochdorf GmbH Co KG auch Herr Rüdiger Beck als Eigentümer der Versorgungsanlagen der Vertragspartner der Gemeinde Weiter beschließt der Gemeinderat mehrheitlich das Gutachten gem § 107 GemO zum Abschluss eines einfachen Wegenutzungsvertrages vom 07 11 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Gemeindeverwaltung anzuweisen 1 mit der Bioenergie Hochdorf GmbH Co KG und Herrn Rüdiger Beck den einfachen Wegenutzungsvertrag abzuschließen 2 den Beschluss nach § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und 3 den Beschluss nach Zi 3 lit a erst dann zu vollziehen wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat § 121 Abs 2 GemO Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes wird vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen dass die Verwaltung beauftragt wird das kartellrechtliche Vergabeverfahren für den Abschluss des Wärmelieferungsvertrages und für den Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Nutzung skalischer Grundstücke abzuschließen und bekannt zu machen 3 Einrichtung einer inklusiven Kleinkindgruppe U3 in den Räumlichkeiten der Hauptstraße 35 Grundsatzbeschlüsse über das pädagogische Konzept und über die Trägerschaft mit dem Verein „In guten Händen e V “ Bürgermeister Burger erläutert den Tagesordnungspunkt Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 29 06 2023 über die Bestandsund Bedarfserhebung für die Kinderbetreuung in den Kindergärten St Josef und St Katharina und dem Waldkindergarten Ruhwaldzwerge für das Kindergartenjahr 2023 2024 informiert In der Gemeinde Wyhl werden derzeit 35 reine Kleinkindbetreuungsplätze U3 angeboten Im Kindergarten St Josef 20 Plätze im Kindergarten St Katharina 10 Plätze und im Waldkindergarten 5 Plätze Bei der Kleinkindbetreuung U3 ist festzustellen dass sowohl der Kindergarten St Katharina als auch der Kindergarten St Josef keine freien Plätze anbieten können Es ist zu beobachten dass das Angebot der Kleinkindbetreuung immer mehr nachgefragt wird In der nichtö entlichen Gemeinderatssitzung im Juli 2023 haben zwei Vertreterinnen des Vereins „In guten Händen e V “ bereits das Konzept einer inklusiven Kindertageseinrichtung vorgestellt Nunmehr stellen die beiden Vertreterinnen des Vereins „In guten Händen e V “ anhand einer PowerPoint-Präsentation das pädagogische Konzept und die mögliche Trägerschaft des Vereins „In guten Händen“ erneut in der ö entlichen Gemeinderatssitzung vor Das Konzept hat den Schwerpunkt „Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf oder einer Behinderung“ zu berücksichtigen und zu integrieren Dies ist ein Konzept das es so im gesamten Landkreis Emmendingen bisher noch nicht gibt Alle Plätze einschließlich der inklusiven Plätze würden vorrangig Kindern der Gemeinde Wyhl zustehen Sollten nicht alle inklusiven Plätze von Kindern aus der Gemeinde Wyhl belegt werden können auch Kinder aus den Nachbargemeinden diese Plätze belegen Durch eine Flyeraktion nach der Suche von Räumlichkeiten in der Gemeinde Wyhl erteilte die Eigentümerin des Anwesens Hauptstraße 35 eine positive Rückmeldung In den Erdgeschossräumlichkeiten der Hauptstraße 35 werden Büroräume frei welche durch den Träger angemietet werden könnten Der Zuschnitt der Räumlichkeiten würde problemlos die Einrichtung einer Kleinkindgruppe für 10 Kinder ermöglichen Davon soll ein Platz mit besonderem Förderbedarf angeboten werden Kleinere Umbaumaßnahmen sind notwendig damit ein Kindergarten eingerichtet werden könnte Die Grundstückseigentümerin hat signalisiert dass sie diese Umbaumaßnahmen vornehmen würde Nach zahlreichen Terminen mit der Trägerschaft der Fachstelle Kindertageseinrichtungen und Unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Emmendingen sowie der Gemeindeverwaltung konnte geklärt werden dass die Räumlichkeiten in der Hauptstraße 35 für eine Kleinkindgruppe U3 ausreichend sind Außerdem wurde durch die Trägerschaft bereits eine Bedarfsabfrage bei den vorhandenen Kindergärten durchgeführt Zudem soll schnellstmöglich ein Bauantrag zur Umnutzung der Räumlichkeiten bei der Unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden Ergänzend fügt Bürgermeister Burger an dass bei einer positiven Grundsatzentscheidung des Gemeinderates entsprechende Gespräche bezüglich der Finanzierung geführt werden müssen Es ist möglich die Einrichtungsgegenstände zu nanzieren Umbaukosten werden nicht übernommen Zusätzlich soll geprüft werden ob entsprechende Investionsförderprogramme beantragt werden können Bürgermeister Burger gibt einen Überblick über die mögliche Finanzierung zur Einrichtung einer Kleinkindgruppe Die Trägerschaft würde über den gemeinnützigen Verein „In guten Händen e V “ abgewickelt werden siehe auch www ingutenhaenden eu Der Verein verfolgt vorrangig keine wirtschaftlichen Zwecke und hat keine Gewinnerzielungsabsicht Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags wäre die nanzielle Beteiligung der Gemeinde Gemäß § 8 Absatz 2 Kinderbetreuungsgesetz KiTaG erhalten Träger von Einrichtungen oder Gruppen von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben Um eine Einrichtung auskömmlich betreiben zu können werden i d Rdie Personalausgaben mit einem höheren Anteil bezuschusst Der Elternbeitrag wird für 11 Monate berechnet und wurde an die Bestandskindergärten St Josef und St Katharina für Kinder U3 auf 520 EUR 35 Stundenbetreuung Woche angepasst Für die Einrichtung der inklusiven Kleinkindgruppe sind einmalige Investitionsund Sachkosten erforderlich Es ist mit Investitionsund Sachkosten in Höhe von ca 63 000 EUR zu rechnen Gemeinderätin Daniela Krause spricht sich für eine Zustimmung zur Grundsatzentscheidung aus da es aus ihrer Sicht viele Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf gibt Gemeinderat Ralf Vögt fragt nach dem Bedarf einer notwendigen Außenspiel äche Nach Aussage der Trägerschaft gibt es keine gesetzlichen Vorgaben einen verp ichtenden Außenbereich vorzuhalten Es ist möglich den überdachten Innenhof des Anwesens Hauptstraße 35 entsprechend auszubauen Außerdem sind regelmäßige Aus üge zu den umliegenden